Zeiterfassung vs. Vertrauensarbeitszeit

«Arbeiten ohne Zeiterfassung ist wie Autofahren ohne Tachometer»

An der Arbeitszeiterfassung scheiden sich die Geister. Die einen verlangen eine genaue Kontrolle, die anderen plädieren für die Vertrauensarbeitszeit. Ein Symposium in Bern zeigte die Perspektive der Zeiterfassungs-Befürworter.

Etwa jede 6. Person arbeitet nach dem Vertrauensarbeitszeitmodell. Doch dieses ist nicht vereinbar mit dem Gesetz, welches die Arbeitszeiterfassung zwingend vorschreibt. Da Gesetz und Realität in dieser Frage je länger je mehr auseinanderdriften, wird nach neuen Lösungen gesucht.

Ein Vorschlag des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, der gewisse Lockerungen vorsieht, steht derzeit zur Debatte, Ende Jahr wird der Entscheid aus Bundesbern erwartet. Das Symposium «Arbeitszeiterfassung: Tatsachen und Meinungen zum Arbeitsgesetz und zur Vertrauensarbeitszeit» am 9. Oktober im Berner Bellevue Palace widmete sich also einem aktuellen Thema.

«Das Gefühl täuscht oft»

Der Gastgeber Ivo Muri, Geschäftsführer der Zeit AG (Spezialistin für Zeitwirtschaft und Zutrittsmanagement), zog Parallelen zum Verkehr: «Arbeiten ohne Zeiterfassung ist wie Autofahren ohne Tachometer. Es funktioniert nicht, weil man keine Kontrolle hat, weil man es nach Gefühl machen muss. Und das Gefühl täuscht einen oft.»

Für Ivo Muri war auch der Begriff Vertrauensarbeitszeit irreführend: «Wenn man die Zeit nicht erfasst, dann ist das Misstrauensarbeitszeit, weil sich die Mitarbeiter gegenseitig zu überwachen beginnen. Darunter leiden besonders jene, die ein hohes Arbeitsethos haben – sie trauen sich dann zum Beispiel nicht mehr, früher nach Hause zu gehen, auch wenn sie ihre Arbeitszeit bereits um 16 Uhr erfüllt haben.» Als eine Folge würden die Burnout-Fälle zunehmen.

Der Unternehmer plädierte für die Zeitwirtschaft, und damit für ein «Führungsinstrument für eine dauerhaft menschliche Arbeitswelt», das Work-Life-Balance, Struktur, Arbeits- und Absenzenplanung und letztlich eine Vertrauenskultur ermöglicht.

Stempeluhr oder Software ist einerlei

Franz Aschwanden, juristischer Sekretär beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich, wollte die Arbeitszeiterfassung nicht als eine Domäne von Ewiggestrigen verstanden haben: «Im Arbeitsgesetz steht nichts von der Stempeluhr. Wie die Angestellten ihre Arbeitszeit erfassen, ist dem Betrieb freigestellt, sei es nun mit der Stempeluhr, mit einer Software oder von Hand.» Auch sei dies kein grosser Aufwand, lediglich eine Minute pro Tag sei dafür nötig.

Das Problem, das die Vertrauensarbeitszeit mit sich bringe, sei, dass die Vollzugsbehörden infolge nichtvorhandener Arbeitszeitdokumentation nicht mehr kontrollieren können, ob die Arbeitgeber sich ans Arbeitsrecht halten und angemessen Rücksicht auf die Gesundheit der Angestellten nehmen.

Zersplitterung des Arbeitsgesetzes

Der erwähnte Vorschlag des SECO, der derzeit zur Diskussion steht, bringt laut Franz Aschwanden keine Verbesserungen, im Gegenteil. Gemäss dieses Vorschlags müssen Personen ab 175’000 Franken Jahreseinkommen ihre Arbeitszeit nicht mehr zwingend erfassen. Unabhängig davon, wo letztlich die Grenze gesetzt wird, ob bei 175’000 Franken, bei 126'000 Franken, wie die Arbeitgeber möchten, oder bei 200'000 Franken, wie von Gewerkschaftsseite gefordert wird: «Eine solche Regelung führt zu einer Zersplitterung des Arbeitsgesetzes und damit zu einem Verlust des Arbeitnehmerschutzes», betonte Franz Aschwanden.

Selbstausbeutung verhindern

Ein Thema war auch die Selbstausbeutung der Arbeitnehmer. Wieweit ist es denn eigentlich die Verantwortung der Arbeitnehmer, und wieweit jene der Arbeitgeber, dass es den Arbeitnehmern gut geht? Diese Frage beantwortete Rudolf Zurkinden, Geschäftsleitungsmitglied der Gesundheitsförderung Schweiz: «Im BGM, dem betrieblichen Gesundheitsmanagement, wird zwischen der Verhältnis- und der Verhaltensprävention unterschieden. Verhaltensprävention bezieht sich auf die Möglichkeiten des Individuums, sei dies ein Kurs in Stressmanagement oder die individuelle Organisation der Arbeit.» Auf der anderen Seite obliege es den Firmen, im Rahmen der Verhältnisprävention die Arbeitsbedingungen gesundheitsfördernd beziehungsweise zumindest gesundheitserhaltend zu gestalten. «Es tragen also sowohl das Individuum als auch der Betrieb Verantwortung.»

Kommentieren 0 Kommentare HR Cosmos

Franziska Meier ist Redaktorin und Produzentin mit langjähriger Erfahrung im Zeitungs- und Zeitschriftenbereich. Als Chefredaktorin des Magazins «fit im job» sowie als Fachredaktorin der Zeitschrift «HR Today» hat sie sich auf das Thema «Mensch, Arbeit & Gesundheit» spezialisiert. Zu ihren journalistischen Schwerpunkten gehören insbesondere Persönlichkeitsentwicklung, Coaching, Stressprävention und betriebliches Gesundheitsmanagement. Achtsamkeit praktiziert sie manchmal im Schneidersitz, öfter jedoch auf ihren Spaziergängen rund um den Türlersee.

Weitere Artikel von Franziska Meier