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Bewerber googeln?

«Die Arbeitgeberin hat alles Interesse daran, jenen Bewerber anzustellen, der am besten für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist. Sie will deshalb möglichst viel über die Bewerber herausfinden. Die meisten Informationen finden sich heute im Internet. Eine Abfrage im Internet kann weiterhelfen. Aber: Darf die Arbeitgeberin das auch?»

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Prof. Dr. iur. ­Thomas Geiser ist Professor für Privat- und ­Handelsrecht an der Universität St. Gallen und ­nebenamtlicher Richter am Bundes­gericht.

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