Rauchen am Arbeitsplatz

Rauchende Mitarbeiter - die Chefs schauen zu

Gilt Rauchen als Arbeitszeit? Und wo dürfen Raucher ihrer Sucht frönen? Das Gesetz lässt den Unternehmen viel Spielraum. Je nachdem geht viel Arbeitszeit in Rauch auf.

Seit dem 1. Mai 2010 darf gemäss Bundesgesetz in Mehrplatzbüros sowie in öffentlich zugänglichen Räumen wie Spitälern, Schulen, Museen oder Einkaufszentren nicht mehr geraucht werden. Das hindert jedoch die wenigsten Raucher daran, deswegen auf Zigaretten zu verzichten. Auch nicht während der Arbeitszeit.

Bei einer Arbeitszeit von sieben Stunden steht dem Arbeitnehmer eine Pause von 30 Minuten zu, Mittagspause inbegriffen. Ein durchschnittlicher Raucher raucht etwa ein Päckchen pro Tag, davon zehn Zigaretten im Büro. Geht man davon aus, dass ein Raucher für eine Zigarette fünf Minuten braucht, reicht da die Pausenzeit bei weitem nicht. Mindestens vier Zigaretten à fünf Minuten pro Tag wird mit Rauchen statt mit Arbeiten verbracht. Zeit, die je nach Regelung auf Kosten des Arbeitgebers geht.

Wie gross der Verlust der Wirtschaft wegen Raucherpausen ist, dazu gibt es keine Zahlen. «Es gibt keine seriöse Studie, die das Thema aufgearbeitet hat», sagt Thomas Daum, Direktor des Arbeitgeberverbands.

Süchtige auf Entzug

Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) sieht in Raucherpausen kein Problem: «Solange die Arbeitsleistung stimmt, besteht für die Zürcher Kantonalbank keine Veranlassung, Rauchpausen zu reglementieren», sagt Mediensprecher Diego Wider. «Wir glauen nicht, dass sich Rauchpausen, sofern sie sich in Grenzen halten, negativ auf die Produktivität auswirken.» Im Gegenteil: Hätte der Raucher keine Gelegenheit, ab und zu eine Zigarette zu rauchen, könnte das seine Arbeitsleistung negativ beeinflussen, da der Körper eines starken Rauchers nach Nikotin verlange, begründet Wider.

Auch bei der Stadtpolizei Zürich darf der Mitarbeitende die Raucherpause als Arbeitszeit verrechnen.

Einen anderen Weg geht das Berner Inselspital. In einer Weisung, die per 1. Oktober in Kraft tritt, heisst es: «Rauchen hat während den Pausen bzw. in der Freizeit zu geschehen. Rauchen gilt nicht als Arbeitszeit.» Ähnliches gilt bei Novartis: Eine spezielle Regelung bezüglich Zeiterfassung gibt es für Raucher nicht, für Raucherpausen gelten jedoch die aktuellen Reglemente, nach denen alle Pausen erfasst werden sollten. Somit zählen Raucherpausen auch hier nicht zur Arbeitszeit.

Keine Zigarette im Dienstwagen

Alle angefragten Unternehmen haben reglementiert, wo ihre Mitarbeitenden rauchen dürfen. Bei der ZKB ist Rauchen nur in klar definierten Aussenbereichen, wie etwa Innenhöfen, gestattet. Auch im Inselspital darf nur im Freien geraucht werden, wo offizielle Aschenbecher installiert sind.

Bei der Zürcher Stadtpolizei dürfen Raucher weder auf Dachterrassen und Balkonen, noch in Innenhöfen und im Dienstfahrzeug rauchen. Die einzige Ausnahme bilden speziell bezeichnete Raucherzonen. Sind Stadtpolizisten auf Patrouille, dürfen sie auf der Strasse zwar rauchen, dabei ist aber Zurückhaltung erwünscht, wie Brigitte Vogt von der Stadtpolizei sagt. Bei Novartis gilt seit 2006 die Non-Smoking-Regelung. Das heisst, es darf auf dem ganzen Firmengelände aller Basel- und Rheintalwerke nicht geraucht werden, sagt Isabel Guerra, Public Relations Manager Switzerland. Die Erhaltung der Gesundheit stehe bei Novartis an oberster Stelle.

Auch der ZKB liegt die Gesundheit der rauchenden Mitarbeiter am Herzen. Deshalb führt sie regelmässig Nichtraucherkurse durch und motiviert die Mitarbeitenden, das Rauchen aufzugeben.

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