26.08.2016

Altersvorsorge: Dauerbrenner der direkten Demokratie

Das Schweizer Stimmvolk hat schon oft über die AHV abgestimmt, seit das Vorsorgewerk 1925 aus der Taufe gehoben worden ist. Damals wurde die nötige Verfassungsgrundlage geschaffen. Ein erstes Gesetz schickte der Souverän 1931 bachab.

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Bern (sda). Während des zweiten Weltkriegs trieb der Bundesrat die Entwicklung der Sozialversicherungen in eigener Kompetenz voran. Die damals geschaffene Lohn- und Verdienstersatzordnung für die Militärdienstleistenden diente als Vorbild für die heutige AHV.

Das entsprechende Gesetz wurde am 6. Juli 1947 mit 80 Prozent Ja-Stimmen angenommen und 1948 in Kraft gesetzt. 1952 wurde über die steuerliche Belastung des Tabaks für die AHV abgestimmt. 1972 wurde das Dreisäulenprinzip in der Verfassung verankert. 1978 nahm das Volk die 9. AHV-Revision, 1995 die 10. AHV-Revision an der Urne an.

Mit der 11. AHV-Revision lehnte die Stimmbevölkerung 2004 die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre klar ab. Eine Neuauflage des Reformprojekts scheiterte 2010 im Nationalrat.

Hinzu kamen seit 1925 über ein Dutzend Volksinitiativen, die die AHV direkt betrafen. Die letzte verlangte 2015 eine Erbschaftssteuer zu Gunsten der AHV. 2008 war es um ein flexibles AHV-Alter gegangen, 2006 um die Nationalbankgewinne und 2002 um die Goldreserven. Zahlreiche andere Initiativen betrafen die AHV ebenfalls, etwa jene zur Abschaffung der Heiratsstrafe oder die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen.