05.12.2018

Baselbieter Arbeitsmarktkontrolle erfüllt Ziele 2017 nahezu

Basel (mw/sda). Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB) hat 2017 im Kanton Basel-Landschaft 448 Kontrollen im Bereich Schwarzarbeit abgeschlossen. Damit wurde das vorgegebene Ziel von 450 Kontrollen nahezu erreicht.

Im Bereich Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wurden im vergangenen Jahr über 580 Betriebskontrollen abgeschlossen. Damit wurde die Vorgabe von ebenfalls 450 Kontrollen erfüllt, wie es im von der Regierung am Mittwoch an den Landrat überwiesenen Bericht über die Einhaltung der Leistungsvereinbarung heisst.

Die Regierung hält ebenfalls fest, dass die Berichterstattung vollständig sei. Die Finanzströme seien nachvollziehbar dokumentiert. Die AMKB habe im Weiteren die Vorgabe erfüllt, wonach mindestens 300 Stellenprozente im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung einzusetzen sind.

Der Kantonsbeitrag an die AMKB beträgt für 2017 rund 1,09 Millionen Franken netto – ein Abzug für das Nichterfüllen des Kontrollziels bei den Schwarzarbeitskontrollen ist eingerechnet. Die Kosten für die Schwarzarbeitskontrollen sind gemäss Kanton als «angemessen» zu betrachten.

Noch ausstehend ist gemäss Bericht eine fundierte Analyse des Arbeitsmarkts im Baugewerbe. Von der Möglichkeit im Bereich Beratung und Prävention mit geeigneten Organisationen Vereinbarungen abzuschliessen habe die AMKB 2017 zudem keinen Gebrauch gemacht.

AMKB seit 2017 zuständig

Die AMKB ist seit Anfang 2017 für die Schwarzarbeitskontrolle und die Kontrollen im GAV-Bereich im Baselbiet zuständig. Mit dem frisch gegründeten paritätisch besetzten Verein hatte der Kanton eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2017 bis 2019 abgeschlossen.

Die AMKB war nach einem Streit um die Schwarzarbeitskontrollen im Baselbiet neu gegründet worden. Die zuvor zuständige «Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle» (ZAK) hatte die Kontrolltätigkeit an ein weiteres Unternehmen ausgelagert. Dies widersprach gemäss Regierung dem Grundgedanken im kantonalen Schwarzarbeitsgesetz.

Ein Regierungsbericht hatte zudem ergeben, dass die Vorgabe bei den Betriebskontrollen im Jahr 2014 deutlich verfehlt worden war. Der Kanton fordert daher von der ZAK Geld zurück.

Ende Oktober hatte die Regierung im Weiteren eine Gesetzesrevision zur Arbeitsmarktaufsicht in die Vernehmlassung gegeben. Sie will bei mehr Handlungsspielraum und finanzielle Steuerungskompetenzen. Explizite Sonderbestimmungen für das Baugewerbe sollen wegfallen.