11.12.2018

Bundeshaushalt: EFK-Personalbudget als Zankapfel im Voranschlag

Bern (su/sda). Der Nationalrat hält an der Kürzung des Personalbudgets für die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) fest. Das hat er am Dienstag bei der Bereinigung des Budgets 2019 beschlossen und alle anderen Differenzen zum Ständerat bereinigt.

Der letzte noch zur Debatte stehende Betrag von 1,97 Millionen Franken wird für die Aufstockung um zehn auf 118 Vollzeitstellen bei der EFK gebraucht. Die Finanzdelegation der Räte unterstützt das Vorhaben. Der Ständerat stellte sich bisher gegen die Kürzung. Eine Minderheit des Nationalrates hätte ihm folgen wollen.

Mehr Aufwand

Namentlich für Kontrollen bei bundesnahen Unternehmen oder IT-Vorhaben habe die EFK mehr Aufwand, sagte Margret Kiener Nellen (SP/BE) dazu. «Fälle wie Insieme wollen wir alle nicht mehr». Heinz Siegenthaler (BDP/BE) sprach von «Trötzelei» wegen der Kommunikation von unangenehmen Botschaften.

Just diese Kommunikation bewog die FDP, die Aufstockung abzulehnen. Der EFK fehle zuweilen das Gespür für das richtige Vorgehen, sagte Albert Vitali (FDP/LU). Es gehe nicht um eine Strafaktion, sagte dagegen Franz Grüter (SVP/LU). Die bestehenden 108 Stellen bei der EFK genügten. Mit 116 zu 70 Stimmen und bei 7 Enthaltungen hielt der Rat schliesslich an der Kürzung fest.

Bei der zweiten noch offenen Kürzung – 1,64 Millionen Franken für die Vollzugsstelle für den Zivildienst – hat der Nationalrat dagegen dem Ständerat nachgegeben. Damit ist diese Streichung vom Tisch.

Eingelenkt hat der Nationalrat auch bei den Zielvorgaben: Er verzichtet auf die Vorgabe, die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen zu verringern und unnötige Kommissionen abzuschaffen. Gestrichen hat er auch die Verpflichtung, bis 2020 mit Eritrea ein Migrationsabkommen auszuhandeln.

Verzichtet hat der Nationalrat schliesslich auf das Ziel, das System für die Personalbeurteilung anzupassen. Die Mehrheit hatte sich bisher mit der Forderung nach einer «Normalverteilung über alle vier Stufen» durchgesetzt.

Die Änderung hätte unter Umständen zu schlechteren Qualifikationen geführt. Der Ständerat und auch der Bundesrat lehnten die Verpflichtung zur Anpassung ab. Maurer verwies auf das Angebot, über eine Anpassung der Beurteilung zu diskutieren.

Noch ein Mal im Ständerat

Der Voranschlag geht nun ein letztes Mal zurück an den Ständerat. Wird der offene Punkt dann nicht bereinigt, kommt das Budget in eine Einigungskonferenz. Verwirft ein Rat deren Antrag, gilt der tiefere Betrag aus der dritten Beratung – im konkreten Fall die Kürzung des Nationalrates.

Dass das Bundesbudget vor die Einigungskonferenz kommt, ist nicht selten. Seit 1998 war dies nicht weniger als zehn Mal der Fall.