04.12.2015

Bundesrat will Frauenquote für Unternehmensspitzen

Der Bundesrat hält trotz Kritik in der Vernehmlassung an einer Frauenquote für grössere börsenkotierte Gesellschaften fest: Im Verwaltungsrat soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein. Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden.
 

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Bern (sda.) Auch für die Geschäftsleitung will der Bundesrat eine Quote einführen. Anders als zunächst geplant soll diese aber bei 20 Prozent und nicht bei 30 Prozent liegen. In der Geschäftsleitung seien mehr spezifische Fach- und Branchenkenntnisse notwendig, hält der Bundesrat dazu fest.

Verlängert hat er nach der Vernehmlassung auch die Frist zur Umsetzung der Vorgaben: Für die Geschäftsleitung sollen die Unternehmen zehn Jahre Zeit haben, für den Verwaltungsrat fünf Jahre.

 

Keine Sanktionen

Der Bundesrat spricht nicht von Quoten, sondern von Richtwerten. Tatsächlich sind keine Sanktionen vorgesehen: Erfüllt ein Unternehmen die Richtwerte nicht, muss es sich lediglich erklären. Das Unternehmen müsste die Gründe sowie die bereits umgesetzten und die geplanten Massnahmen offen legen. So sah es bereits der Vernehmlassungsentwurf vor.

Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte vor den Medien in Bern, dass KMU nicht betroffen wären. Es gehe um rund 250 Unternehmen, sagte sie. Und die Forderung sei nicht extrem. Sommaruga zeigte sich erfreut, dass schon die Diskussion über die Frauenquote Früchte trage. Nun brauche es aber eine gesetzliche Verankerung. Dass eine solche positive Effekte habe und nur mit geringen Kosten verbunden sei, habe eine Untersuchung gezeigt.

In der Vernehmlassung war der Vorschlag allerdings auf Kritik gestossen. Die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände lehnen Quoten ab. Die SP begrüsste die Stossrichtung, forderte aber Sanktionen für Unternehmen, die das Ziel nicht erreichen.

Transparenz im Rohstoffsektor

Der Bundesrat schlägt die Frauenquote im Rahmen einer grossen Aktienrechtsrevision vor. Zu deren weiteren Elementen gehören Regeln für den Rohstoffsektor, mit welchen der Bundesrat mehr Transparenz gewährleisten und Reputationsrisiken vorbeugen möchte.

Der Vorschlag lehne sich an das EU-Recht an und gehe nicht darüber hinaus, sagte Sommaruga. Wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften, die in der Rohstoffförderung tätig sind, sollen Zahlungen ab 120'000 Franken pro Geschäftsjahr an staatliche Stellen offenlegen müssen.

Nicht verpflichtet würden vorerst Unternehmen, die mit Rohstoffen handeln. Der Bundesrat soll jedoch ermächtigt werden, die Transparenzbestimmungen im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens auf solche Unternehmen auszudehnen. Verzichten will der Bundesrat vorerst darauf, grosse Gesellschaften dazu zu verpflichten, über Umweltschutz und Menschenrechte Bericht zu erstatten.

Abzocker-Initiative umsetzen

Mit der Revision des Aktienrechts will der Bundesrat auch die Abzocker-Iinitiative auf Gesetzesstufe umsetzen. Vorläufig ist das angenommene Volksbegehren auf Verordnungsstufe umgesetzt. In der Vernehmlassung befanden Wirtschaftsverbände und ein Teil der bürgerlichen Parteien, dabei sollte man es belassen. «Das geht natürlich nicht», sagte Sommaruga dazu.

Der Bundesrat will aber auch hier der Kritik Rechnung tragen. Bei der Antrittsprämie und beim Konkurrenzverbot will er laut Sommaruga weniger weit gehen als im Vernehmlassungsentwurf vorgesehen war. Gemäss dem Text der Abzocker-Initiative sind Antrittsprämien unzulässig.

Im Vernehmlassungsentwurf sah der Bundesrat vor, solche Prämien zu erlauben, wenn sie finanzielle Einbussen kompensieren, die der Betroffene wegen des Stellenwechsels erlitten hat, beispielsweise durch den Verlust eines Aktienpakets. Nun soll die Regelung weiter abgeschwächt werden.

Keine Klagen auf Kosten der Gesellschaft

Auch in etlichen anderen Punkten hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung Anpassungen beschlossen. Vorgesehen war, eine Art Sammelklage zuzulassen, ein aktienrechtliches Recht auf Einleitung einer Klage auf Kosten der Gesellschaft. Darauf verzichtet der Bundesrat nun vorerst.

Ferner will er darauf verzichten, eine Pflicht zum Aufbau und Betrieb eines elektronischen Aktionärsforums einzuführen. Auch sollen weder die Vergütungen aller Geschäftsleitungsmitglieder noch das Verhältnis von fixen und variablen Vergütungen in den Statuten festgelegt werden müssen.

Im Rahmen dieser Eckwerte arbeitet das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nun eine Botschaft zuhanden des Parlaments aus. Diese soll gegen Ende 2016 vorliegen. Die Vorlage wird auch Teile einer Reform enthalten, welche bereits beschlossen, aber auf Eis gelegt worden war.

Diese Bestimmungen, die mehr Flexibilität und Bürokratieabbau bringen sollen, sind nicht umstritten. Unter anderem soll für die Gründung einfach strukturierter Kapitalgesellschaften die Pflicht zur öffentlichen Beurkundung entfallen.