12.10.2016

Gleichbehandlung aller Gekündigten beim Bund

Wenn es beim Bund zu Kündigungen oder Stellenstreichungen kommt, sollen alle Angestellten unabhängig vom Ausmass des Abbaus gleich behandelt werden. Der Bundesrat hat die Personalverordnung mit dem neu ausgehandelten Sozialplan harmonisiert.

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Bern (sda). Der Sozialplan soll im November von den Sozialpartnern unterschrieben werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die Änderungen in der Bundespersonalverordnung treten am 1. Dezember in Kraft.

Die Bundespersonalverordnung kommt damit zum Tragen, wenn weniger als fünf Mitarbeitenden gekündigt wird oder weniger als fünf Stellen abgebaut werden. In allen anderen Fällen kommt der Sozialplan zur Anwendung.

Gemäss Bundesrat ist damit sichergestellt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich behandelt werden, unabhängig davon, wie viele Personen von der Umstrukturierung oder Reorganisation betroffen sind.

Die Abgangsentschädigungen wurden in Anlehnung an die bestehende Praxis neu festgelegt. Zudem harmonisierte der Bundesrat den Katalog der Massnahmen und Leistungen mit demjenigen des Sozialplans.