13.10.2016

Kantone und Arbeitgeber halb zufrieden mit Bundesrats-Entscheid

Für die Arbeitgeber und Kantone ist die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung der Drittstaaten-Kontingente ein «Schritt in die richtige Richtung». Trotzdem hätten sich einige mehr erwünscht.

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Bern (sda). Die Schweizer Unternehmen seien auf hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten ausserhalb des EU- und EFTA-Raumes angewiesen, teilte der Schweizerische Arbeitgeberverband am Mittwoch mit. Denn auf den Arbeitsmärkten der Schweiz und der EU gebe es schlicht nicht genügend davon.

Diese Arbeiter stünden auch nicht in Konkurrenz zu inländischen Arbeitskräften, sondern seien eine wichtige Stütze für die Wirtschaft. Da sie häufig für zeitlich begrenzte Projektarbeiten in die Schweiz kämen, seien ganze Projekte in Gefahr, an denen auch Schweizer Arbeitnehmende beteiligt seien.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband und die Kantone hatten beantragt, dass die Reduktion der Kontingente für ausländische Fachkräfte ausserhalb des EU-und EFTA-Raumes aus dem Jahr 2015 von 8500 auf 6500 rückgängig gemacht wird. Die Erhöhung auf 7500 Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen sei damit zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dürfte aber nicht ausreichen.

VDK dankbar

Obwohl ihren Forderungen nicht vollständig entsprochen wurde, begrüsste die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) den Entscheid des Bundesrates. Sie seien erfreut und dankbar, dass der Bundesrat die Argumente der Kantone und Unternehmen aufgenommen habe, sagte VDK-Präsident Christoph Brutschin auf Anfrage.

Mit der Erhöhung werde den Bedürfnissen der Wirtschaft besser Rechnung getragen, als in den Jahren zuvor, teilte die VDK mit. Auch die Planungssicherheit für Behörden und Unternehmen werde erhöht.

Ausserdem sei der Inländervorrang bei den Drittstaaten-Kontingenten bereits erfüllt. Denn die Firmen und Kantone hätten bereits heute nachgewiesen, dass für die jeweilige offene Stelle keine gleichwertige Arbeitskraft gefunden werden konnte.

Ob die Kontingente ausreichten, werde sich Ende 2017 zeigen, sagte Brutschin. Dass die zusätzlichen Bewilligungen nicht an die Kantone, sondern in die Bundesreserven gingen, sei zwar administrativ ein grösserer Aufwand. Aber solange die Kantone darauf zurückgreifen könnten, entspanne sich deren Lage deutlich.

Mehr erhofft

Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich bedauerte dagegen, dass die zusätzlichen Kontingente nicht direkt auf die Kantone verteilt werden. Das verursache eine Planungsunsicherheit für den Kanton und die Wirtschaft.
Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh sagte auf Anfrage, sie hätte sich aber auch sonst «einen beherzteren Entscheid» des Bundesrates gewünscht. Denn für den Kanton Zürich reichten auch die neuen Kontingente nicht aus. «Für die Wirtschaft und die Forschung wird es schwierig bleiben, weil sie auf Fachkräfte angewiesen sind», sagte Walker Späh.

Ähnlich klingt es aus dem Kanton Genf: Für Volkswirtschaftsdirektor Pierre Maudet handelt es sich um eine «Halb-Massnahme», welche die Probleme des Kantons nur teilweise löse. Vor allem die Tatsache, dass für 2016 keine zusätzlichen Kontingente bewilligt wurden, stösst Maudet sauer auf, weil diese bereits jetzt ausgeschöpft seien.

Der Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Waadt, Philippe Leuba, bezeichnete den Bundesratsentscheid hingegen als «sehr gute Nachricht». Denn die zahlreichen im Kanton ansässigen Firmen sowie die ETH Lausanne seien auf diese Spezialisten angewiesen.