27.10.2016

Längere Mutterschaftsentschädigung bei Spitalaufenthalt

Muss ein Neugeborenes nach der Geburt für mehr als drei Wochen im Spital bleiben, soll die Mutter länger Mutterschaftsentschädigung erhalten. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, eine Motion mit dieser Forderung anzunehmen.

Image
Spital_123RF.jpg

Bern (sda). Der Antrag wurde am Donnerstag veröffentlicht. Stimmt das Parlament der Motion zu, wird die Erwerbsersatzordnung angepasst. Den Vorstoss eingereicht hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates.

Heute kann die Mutter um einen Aufschub der Mutterschaftsentschädigung ersuchen, wenn ein Neugeborenes länger im Spital bleiben muss. Sie darf aber in den acht Wochen nach der Niederkunft nicht arbeiten und hat somit bis zur Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung kein gesichertes Einkommen.

In einem Bericht im Auftrag des Nationalrates hatte der Bundesrat dargelegt, wie diese Lücke geschlossen werden könnte. Im Vordergrund steht eine längere Dauer der Mutterschaftsentschädigung in solchen Fällen. Heute ist ist diese auf 98 Tage beschränkt.

Im Bericht schrieb der Bundesrat, angesichts der limitierten Zahl von Aufschüben wären die zusätzlichen Kosten einer Verlängerung im Verhältnis zu den gesamten Kosten der Mutterschaftsversicherung sehr beschränkt.