21.09.2016

Stunde der Wahrheit bei Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative

Nach über zweieinhalb Jahren ist es heute Mittwoch so weit: Erstmals wird Handfestes zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative entschieden. Die Vorschläge der Nationalratskommission sind aber so zurückhaltend, dass es Zweifel an der Verfassungsmässigkeit gibt.

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Bern (sda). Zur Debatte steht der sogenannte «Inländervorrang light»: Der Bundesrat muss zunächst dafür sorgen, dass das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt wird. Überschreitet die Zuwanderung trotzdem einen bestimmten Schwellenwert, müssen Arbeitgeber offene Stellen dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden.

Pragmatische Lösung

Bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen sind auch weitergehende Einschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt möglich. Diese würden aber nur mit Zustimmung der EU beschlossen.

Der Vorteil dieser Lösung ist, dass sie sich mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU verträgt. Der Bundesrat kann die bisher ohnehin fruchtlosen Gespräche mit der EU abbrechen. Deren Versuch, das Thema Zuwanderung mit dem institutionellen Rahmenabkommen zu verknüpfen, läuft ins Leere.

Auf der anderen Seite wird der «Inländervorrang light» die Zahl neuer Arbeitskräfte aus der EU kaum senken. Zudem ist fraglich, ob mit dieser Lösung der Verfassungsauftrag ernst genommen wird, die Zuwanderung eigenständig mit Höchstzahlen und Kontingenten zu steuern.

Überraschung möglich

Der Bundesrat jedenfalls schlägt Höchstzahlen vor für den Fall, dass die Zuwanderung einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Die SVP plädiert ohnehin für eine rigide Umsetzung mit Kontingenten und einem richtigen Inländervorrang. Ihre Vorschläge dürften im Nationalrat aber chancenlos sein.

Doch auch die CVP beantragt im Plenum - anders noch als in der Kommission – einseitige Massnahmen. Bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen soll der Bundesrat in eigener Kompetenz «geeignete Abhilfemassnahmen» einführen können.

Das schliesst Höchstzahlen nicht aus. Eine Einigung mit der EU wäre gemäss dem Antrag von CVP-Chef Gerhard Pfister (ZG) nicht nötig. Im Nationalrat findet diese Umsetzungsvariante vermutlich keine Mehrheit. Überraschungen sind allerdings möglich.

Gefahr für Horizon 2020

Die Folgen eines solchen Entscheids sind ungewiss. Im äussersten Fall kann er zur Kündigung des Freizügigkeitsabkommens und zum Wegfall der Bilateralen I führen. Auch die geplante Assoziierung der Schweiz an die europäische Forschungszusammenarbeit wäre gefährdet.

Horizon 2020 ist rechtlich mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien verknüpft. Bedingung dafür ist eine Einigung mit der EU in der Zuwanderungsfrage, die auch noch mit der Schweizer Rechtsordnung vereinbar ist. Eine Lösung, die beide Bedingungen erfüllt, ist derzeit nicht in Sicht.

Möglich, dass dem Ständerat bis zur Wintersession eine solche einfallen würde. Die kleine Kammer wird sicher auch die Änderung des Zuwanderungsartikels in der Verfassung thematisieren. Bis dahin ist auch klar, ob der Bundesrat der RASA-Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen will.

Doch die Zeit drängt. Die Initiative muss bis am 9. Februar 2017 umgesetzt sein, nötigenfalls mit einer Verordnung des Bundesrats. Am gleichen Tag läuft die Frist für die Ratifikation des Kroatien-Protokolls aus. Verstreicht sie ungenutzt, kann die Schweiz nicht bei Horizon 2020 mitmachen.