Montag, 08.03 2010
Bern (sda) Der Nationalrat will gegen Mehrfachbezüge von Kinderzulagen vorgehen. Dazu hat er am Montag die Schaffung eines zentralen Registers mit 172 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Bezahlen dafür muss allein der Bund - gegen den Willen der Landesregierung.
Das Register soll bei der zentralen Ausgleichstelle in Genf angesiedelt werden und seine Arbeit bereits Anfang 2011 aufnehmen. Dass die Registrierung nötig ist, war im Rat unbestritten.
Wie Kommissionsprecher Marcel Scherer (SVP/ZG) erklärte, werden nach dem seit gut einem Jahr gültigen Familienzulagengesetz bereits ab einem geringen Beschäftigungsgrad Kinderzulagen entrichtet. Zulagen werden von den verschiedensten Stellen ausbezahlt. Die Gefahr, dabei den Überblick zu verlieren, sei recht gross.
Besteht eine Mehrfachbezugsquote von lediglich einem Prozent, ist durch die Ausschaltung bereits ein Spareffekt von 50 Millionen Franken im Jahr zu erreichen, bezifferte Scherer. Um die Mehrfachbezüge zu unterbinden, soll das zentrale Register in Genf alle Kinder mit AHV-Nummer und Geburtsdatum erfassen, welche eine Zulage erhalten.
Zugriff auf die Datenbank haben die zuständigen Ausgleichsstellen. Zudem können sie die Statistiker des Bundes für ihre Arbeit nutzen. Auf Antrag seiner Kommission passte der Nationalrat am Montag den Zweckartikel entsprechend leicht an.
Während das Register selbst unbestritten war, herrschte bei der Finanzierung Uneinigkeit. Der Bundesrat wollte den Aufbau des Registers mit 3,8 Millionen Franken finanzieren. Die Betriebskosten von 1,7 Millionen Franken im Jahr hätten dann die Ausgleichskassen bezahlen müssen.
Die Ratsmehrheit befand auf Antrag ihrer Kommission indessen mit 113 zu 61 Stimmen, der Bund solle gleich alles bezahlen. Eine Aufteilung der Betriebskosten unter die einzelnen Kassen wäre zu kompliziert.
Vergebens verwiesen Bundesrat Didier Burkhalter und die Ratslinke darauf, dass diese Art der Finanzierung eigentlich systemfremd sei. Auch alle anderen Sozialwerke zahlten die Betriebskosten ihrer Register selbst.
Im weiteren beschloss der Nationalrat auf Antrag von Lieni Füglistaller (SVP/AG) mit 103 zu 74 Stimmen, auch die Kinderrenten von IV, AHV und Berufsvorsorgeeinrichtungen ins Register einzutragen. Das Register diene schliesslich der Vermeidung eines Mehrfachsbezugs. IV-Rentner würden hier gegenüber Arbeitenden bevorzugt.
Burkhalter bezeichnete das einmal mehr als systemfremd. Diese Frage müsse in den Regeln für die entsprechenden Sozialversicherungen angepackt werden. Mit 167 zu 4 Stimmen hiess der Rat schliesslich einen Antrag von Thérèse Meyer (CVP/FR) gut, der eine kleine, eher technische Änderung bei den Kinderzulagen für die Parlamentarier verlangt hatte. Die Vorlage geht an den Ständerat.