24.05.2016

20 Jahre Gleichstellung – Arbeit noch lange nicht getan

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Gleichstellung von Mann und Frau ist diese Forderung noch nicht erfüllt. Das Gesetz habe nicht genügend Wirkung gezeigt, sagten Expertinnen am Montag in St. Gallen.

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St. Gallen (sda). Seit 1981 ist die Lohngleichheit in der Bundesverfassung verankert, seit dem 1. Juli 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Frauenorganisationen bieten unter dem Motto «Gleichstellungsmonat Juni 2016 – 20 Jahre Gleichstellungsgesetz» im Kanton St. Gallen ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm an.

Die Arbeit sei noch lange nicht getan, sagte Barbara Gysi, Präsidentin des kantonalen Gewerkschaftsbunds, am Dienstag vor den Medien. Es gebe auch Rückschritte, etwa wenn Frauen nach dem Mutterschafts-Urlaub gekündigt werde.

Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern seien gravierend, sagte Gysi. Frauen verdienen monatlich immer noch durchschnittlich 1800 Franken oder 23,6 Prozent weniger als Männer. 37,6 Prozent dieses Lohnunterschiedes seien nicht begründet und einzig aufgrund des Geschlechts zustande gekommen. «Frauen verlieren jährlich wegen der Geschlechterdiskriminierung 7,7 Milliarden Franken», sagte sie.

Lohndialog gescheitert

Freiwillige Massnahmen reichten nicht. Der Lohndialog sei gescheitert, sagte die SP-Nationalrätin. Mit diesem Projekt sollten möglichst viele Unternehmen in der Schweiz motiviert werden, ihre Löhne freiwillig zu überprüfen und allfällige Diskriminierungen zu beseitigen. Der neue Vorschlag des Bundesrats sei ein Schritt in die richtige Richtung. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, regelmässig Lohnanalysen durchzuführen und diese von Dritten kontrollieren zu lassen. Auch wenn der Nationalrat dieses Vorlage aus der Legislaturplanung gestrichen habe, erwartet die Gewerkschafterin, dass der Bundesrat dennoch eine Botschaft vorlege.

Wer klagt, exponiert sich

Indirekte Diskriminierungen hätten vor allem in der Arbeitswelt erhebliche Auswirkungen, sagte die Rechtsprofessorin Regula Kägi-Diener. Der vom Gleichstellungsgesetz gewährte Rechtsschutz habe immer noch erhebliche Nachteile für die klagenden Frauen. «Wer klagt, exponiert sich», so Kägi- Diener. Klagen seien praktisch nur gegen die öffentliche Hand und grosse Arbeitgeber möglich.

Einen «Meilenstein» im Kampf gegen die Lohndiskriminierung hatten die Berufsverbände im Kanton St. Gallen mit einer Lohngleichheitsklage erzielt. Nach einem wegweisenden Bundesgerichtsurteil erhielten 2011 das gesamte Pflegepersonal und alle Hebammen rückwirkend mehr Lohn. Der St. Galler Kantonsrat hatte 2003 eine vom Pflegepersonal geforderte Lohnerhöhung nur zur Hälfte gewährt. Darauf reichten acht Hebammen und Pflegefachfrauen Lohngleichheitsklagen ein. Es sei auch ein grosser Erfolg für die Einzelklägerinnen gewesen, die für ihre Zivilcourage und ihren jahrelangen Kampf belohnt worden seien, sagte die Anwältin Franciska Hildebrand. Sie führe weitere, kleinere Lohngleichheitsklagen. Es sei aber ganz schwierig zum Erfolg zu kommen. Sie rate junge Frauen keine typischen Frauenberufe mehr zu erlernen, die schlecht entlöhnt seien, sagte Hildebrand.

Das Gleichstellungsgesetz beinhalte keine konkreten Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, erklärte die frühere Präsidentin der St. Galler Frauenzentrale, Susanne Vincenz. Die Rahmenbedingungen seien grundsätzlich da, nach wie vor sei aber nur ein Bruchteil der Chefsessel in Unternehmen von Frauen besetzt. Es brauche familienfreundliche Strukturen. Diese zahlten sich nämlich auch für die Arbeitgeber aus.