27.08.2015

Bundesrat gegen Stellenstopp auf unbestimmte Zeit

Der Bundesrat will das Wachstum beim Bundespersonal eindämmen. Eine zeitlich unbegrenzte Stellenplafonierung lehnt er jedoch ab. Auch von einer Personalbremse analog zur Ausgabenbremse will er nichts wissen.

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Bern (sda). Der Bundesrat beantragt dem Parlament, Vorstösse mit solchen Forderungen abzulehnen. Eine Plafonierung schlägt die Finanzkommission des Ständerates vor: Nach ihrem Willen soll der Bestand des Bundespersonals auf dem Stand von 2015 eingefroren werden, bei 35'000 Vollzeitstellen.

Mit der Stossrichtung ist der Bundesrat einverstanden, auch er will das Personalwachstum eindämmen: In den kommenden vier Jahren sollen die Personalausgaben auf dem Niveau von 2015 stabilisiert werden. Eine dauerhafte Plafonierung lehnt er jedoch ab, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion der Finanzkommission schreibt.

Mangelnde Flexibilität

Damit würden Bundesrat und Parlament auf unbestimmte Zeit hinaus jeglicher personalpolitischer Flexibilität beraubt, argumentiert der Bundesrat. Eine starre Plafonierung könne für den Haushalt sogar kontraproduktiv sein. Der Bundesrat weist in seiner Antwort auch darauf hin, dass das Wachstum der Bundesverwaltung weitgehend auf Beschlüsse des Parlaments zurückzuführen sei. Dieses habe dem Bund in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Aufgaben übertragen.

Personalbremse prüfen

Dem Parlament liegen diverse Vorschläge zu den Personalkosten vor. So möchten Petra Gössi (FDP/SZ) und Peter Föhn (SVP/SZ) den Bundesrat beauftragen, die Einführung ein Personalbremse analog der Ausgabenbremse zu prüfen. Sie argumentieren insbesondere mit den Kosten von Regulierungen für die Wirtschaft. Auch von dieser Idee hält der Bundesrat aber nichts.

Die Ausgabenbremse besagt, dass Subventionsbestimmungen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, von einer Mehrheit aller Mitglieder eines Rates angenommen werden müssen. Die Hürden für solche Bestimmungen sind also höher.

Kein taugliches Mittel

Beim Personal ist es aus Sicht des Bundesrates komplizierter. In der Regel sei es nicht ein einzelner Gesetzesartikel, der zu einem personellen Mehrbedarf führe, gibt die Regierung zu bedenken. Die Unterstellung ganzer Erlasse unter eine «Personalbremse» aber wäre unverhältnismässig. Oft sei es nämlich schwierig, den Vollzugsaufwand im Voraus genau abzuschätzen.

Ausserdem wäre eine Personalbremse kein taugliches Mittel zur Begrenzung von Regulierungskosten für die Wirtschaft, denn nicht immer bestehe ein direkter Zusammenhang. Weiter warnt der Bundesrat davor, dass es zunehmend mehr gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben als Kapazitäten für den Vollzug geben würde, wenn die für die Bewilligung von Stellen im Parlament mehr Stimmen nötig wären als für die Zuweisung neuer Aufgaben an die Verwaltung.