23.06.2016

Kündigungsschutz soll ausgebaut werden

Im internationalen Vergleich sind Schweizer Arbeitnehmende schlecht geschützt vor ungerechtfertigter Kündigung. Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Justiz zeigt nun auf, wie rechtmässig Streikende besser geschützt werden könnten.

Image
Kuendigung1_123RF.jpg

Bern (sda). Die am Mittwoch veröffentlichte Untersuchung regt beispielsweise an, dass rechtskräftige Urteile über missbräuchliche Kündigungen oder Diskriminierungen wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten in den Medien veröffentlicht werden. Die Pflicht zur Publikation könnte neben der Entschädigung als Sanktion gegen den Arbeitgeber ausgesprochen werden.

Nach Ansicht der Autoren der Universität Neuenburg müsste die Information jedoch schon vor dem Streik einsetzen. Sie empfehlen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer besser über das Streikrecht informiert werden. Sozialpartnerschaftliche Organisationen könnten dabei eine Vermittlerrolle übernehmen.

Auch die Verdoppelung der Entschädigung für missbräuchliche Kündigung von sechs auf zwölf Monatslöhne wird in der Studie zur Diskussion gestellt. Damit würde das Schweizer Recht internationale Anforderungen erfüllen und eine Alternative zur Wiederanstellung unrechtmässig Entlassener bieten, argumentieren die Autoren.

Der Vorschlag, die Entschädigung zu verdoppeln, ist jedoch in einer Vernehmlassung gescheitert. Der Bundesrat kündigte daher an, zu untersuchen, wie der Kündigungsschutz auf anderem Weg gestärkt werden könnte. Die Studie hat er am Mittwoch zur Kenntnis genommen.