27.06.2016

Lehrerdachverband verlangt verlässliche Lohnperspektiven

Die Löhne für Lehrerinnen und Lehrer seien im Vergleich mit der Privatwirtschaft oder dem öffentlichen Dienst zu niedrig, bemängelt der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH). Er fordert erneut eine deutliche Anhebung der Besoldung und eine verlässliche Lohnperspektive.

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Zürich (sda). Der LCH kämpft seit Jahren für eine Anhebung der Lehrerlöhne und verweist auf eine Statistik der OECD. Nach dieser verdienen Lehrpersonen der Eingangsstufe und der Primarschule nur 78 Prozent der Lohnsumme, die Angestellte in vergleichbaren Branchen mit gleichwertiger Ausbildung erhalten, wie der LCH in einer Mitteilung vom Montag schreibt.

Während die Reallöhne über alle Branchen hinweg seit 1993 um durchschnittlich 13,2 Prozent gewachsen sind, betrug der Zuwachs im Berufsfeld Erziehung und Unterricht lediglich 10,8 Prozent, wie Daten des Bundesamts für Statistik belegen.

Ein Junglehrer der Sekundarstufe I im Aargau erhält heute laut LCH real 3,4 Prozent weniger Lohn als eine Lehrperson, die 1993 ins Berufsleben eingestiegen ist. Auf der Gymnasialstufe sind es 10,8 Prozent weniger. In den Kantonen Basel-Landschaft und Bern verdienen Lehrpersonen real immer noch gleich viel wie vor 23 Jahren.

Zu wenig Lohn – zu wenig Lehrpersonen

Die ungenügende Lohnentwicklung wirke sich negativ auf das Berufsimage aus und sei mitverantwortlich für die prekäre Personalsituation, mahnt der LCH. Bis 2018 verlangt der Verband für die Besoldung der Lehrpersonen anforderungsgerechte Löhne, verlässliche Lohnperspektiven und den Erhalt der Kaufkraft.

Kantone und Gemeinden sollten die Löhne der Lehrpersonen aller Stufen so anheben, dass sie der Besoldung in anforderungsähnlichen Tätigkeiten entsprechen. Weil Lehrerinnen und Lehrer keine eigentliche Berufskarriere mit Aussicht auf mehr Lohn kennen, brauche es eine gesetzlich verankerte Lohnentwicklung. Die heute herrschende Willkür sei zu beseitigen.

Ausserdem müsse die seit 1993 aufgelaufene Teuerung ausgeglichen werden. 2013 stellte der LCH die Forderung auf, dass die Rückstände in 5 Jahren aufgeholt werden müssten. Noch hätten Kantone mit zu tiefen Einstiegslöhnen und schlechter Lohnentwicklung die Gelegenheit, diese vor Ablauf der Frist zu verbessern, heisst es in der Mitteilung.