20.10.2014

Zürcher Staatsangestellte: Case Management kommt ins Gesetz

Das Case Management bei Langzeitabsenzen ist für die Zürcher Staatsangestellten künftig im Personalgesetz verankert. Dies hat der Zürcher Kantonsrat am Montag in zweiter Lesung mit 115 zu 44 Stimmen beschlossen. Bisher war diese Form der Begleitung und Wiedereingliederung nur in der Vollzugsverordnung im Personalgesetz geregelt.

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Zürich (sda). Die im Jahr 2008 eingeführte Betreuung von psychisch oder physisch kranken Angestellten bewährt sich und lohnt sich nach Ansicht der Ratsmehrheit auch finanziell. Gegen die gesetzliche Verankerung des Case Managements sprach sich nur die SVP aus.

Bei der Vorlage ging es vor allem um datenschutzrechtliche Fragen. Weil es sich bei den Fallmanagern meist um externe Fachleute handelt, müssen sie für die Betreuung der Staatsangestellten jeweils unter Amtsgeheimnis gestellt werden.