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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Das HR ist in personellen Belangen die Schnittstelle zwischen der Geschäftsleitung und den Mitarbeitenden. Die Spezialistin oder der Spezialist für Arbeitssicherheit ist die Schnittstelle zwischen den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung und unterstützt bei der Umsetzung der Arbeitssicherheitsmassnahmen. Unschwer zu erkennen, dass es hierbei zu einer thematischen Schnittmenge kommt, die sinnvollerweise gemeinsam bearbeitet werden sollte.

Verschiedene Aufgaben und Rollen

Im Bereich der Arbeitssicherheit ist klar, dass der Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit verantwortlich ist. Er ist durch gesetzliche Grundlagen verpflichtet, die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen so zu regeln, dass Unfälle verhindert werden und die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. Schnell ist definiert, dass es hierfür einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Spezialistin und oder einen Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt. Je nach Grösse des Unternehmens, oder vorhandenen Fachkenntnissen und Weiterbildungen, wird diese Unterstützung durch die verantwortliche Person für AS/GS auch von extern beigezogen.

Auch im Bereich des Gesundheitsschutzes sind gesetzliche Grundlagen vorhanden. Es ist aber unschwer zu erkennen, dass die «Fakten und Vorgaben» weniger eindeutig formuliert werden können. Weiche Faktoren kommen ins Spiel und für den Umgang mit diesen Faktoren werden Werte definiert und damit eine Sicherheitskultur gelebt.

Die Sicherheitskultur als Bindeglied

Die Definition dieser Werte geschieht auf strategischer Ebene im Rahmen der Geschäftsleitung und damit auch, meistens, mit Mitwirkung des HR. Auch wenn diese Werte die Aufgabe haben gesamtheitlich den Umgang mit Risiken darzustellen und damit Verletzungs- oder krankheitsbedingten Absenzen zu verringern, durch Effizienz von Arbeitsabläufen die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu steigern und durch ein verbessertes Betriebsklima die Mitarbeitenden zu motivieren, trennen sich hier die Wege. Die Diskussion dreht sich hier nun eher um Themen wie Aufbau des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, Vorgaben in Sachen Ergonomie, Umgang mit psychosozialen Risiken, Gefahrenermittlung betreffend Mutterschutz oder auch die Erstellung eines Pandemieplanes. Und die Arbeitssicherheit? Die ist bereits beim Sicherheitsbeauftragten bzw. den entsprechenden Spezialistinnen und Spezialisten für Arbeitssicherheit gut aufgehoben.

Am Beispiel des Mutterschutzes lässt sich gut aufzeigen, dass eine Zusammenarbeit der erwähnten Parteien unumgänglich ist. So ist zum Beispiel der Arbeitgebende verpflichtet, Frauen in gebärfähigem Alter über mögliche Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz zu informieren bevor sie schwanger werden. Annahme: Wird vom HR gemacht. Die Risikobeurteilung der Arbeitsplätze hingegen wird z.B. vom SiBe, in Zusammenarbeit mit einem/r Sicherheitsingenieur/in EigV, gemacht. Dieser Risikobeurteilung kommt aber bei Schwangerschaft eine besondere Bedeutung zu. Ein Abgleich zwischen HR und SiBe ist angebracht. Damit wird ein wirkungsvollerer Schutz in Sachen Gesundheit erzielt.

Fazit

Die Stärkung einer nachhaltigen Sicherheitskultur ist ein zentrales Anliegen und beginnt bei der Führung eines Unternehmens. Setzt die Geschäftsleitung das sicherheitsgerechte Verhalten auf der Prioritätenliste weit nach oben, so profitiert der ganze Betrieb. Dies geschieht, indem sich die Unternehmensführung zur Verbesserung der Sicherheit bekennt, den Aufbau einer gelebten Sicherheitskultur fördert und Aufgaben daraus nicht nur delegiert, sondern allen in der Belegschaft die Möglichkeit gibt, Teil der Lösung zu sein.

https://www.safetycenter.ch/arbeitssicherheit-irm

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Weiterführende Informationen zu den erwähnten Themen:

Swiss Safety Center – Mit Sicherheit in die Zukunft

Die Swiss Safety Center AG ist ein Unternehmen der SVTI-Gruppe und damit Teil des Kompetenzzentrums für technische Sicherheit und Risikomanagement. Die Swiss Safety Center AG bietet Lösungen für alle Branchen mit spezifischen Dienstleistungen, Produkten und Qualifizierungen im Sicherheits- und Qualitätsbereich. Dazu zählen Prüfungen, Zulassungen und Inspektionen in den Bereichen Druckgeräte, Schweisstechnik und Gefahrgut sowie Konformitätsbewertungen. Weitere Dienstleistungen betreffen CE-Kennzeichnungen und Zertifizierungen, Begutachtungen, Expertisen sowie fachbezogene Aus- und Weiterbildungen.

Das Swiss Safety Center verfügt darüber hinaus über anerkannte Kompetenz auf den Gebieten Werkstoffwissenschaft, Metallkunde, Materialografie sowie Korrosion und erstellt Schadensanalysen, Expertisen und Gutachten. Dazu führt das Swiss Safety Center eine Vielzahl an auch zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen durch, stationär im eigenen Prüflabor oder mobil vor Ort.

Schadenprävention und Brandschutz bilden einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeiten des Swiss Safety Centers sowie insbesondere auch Umwelt- und Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Security und Risikomanagement.

Weiterführende Informationen finden sich unter www.safetycenter.ch

 

Autor und Kontaktadresse für Fachinformationen:
Daniel Roth, Leiter AS&GS und IRM/Umweltsicherheit
D +41 44 877 62 24, daniel.roth@safetycenter.ch
https://www.safetycenter.ch/arbeitssicherheit-irm

Kontaktadresse für Medien:
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franco.brunner@safetycenter.ch, Tel. +41 44 877 61 39
Swiss Safety Center AG, 8304 Wallisellen
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Daniel Roth ist Leiter AS&GS und IRM/Umweltsicherheit bei Swiss Safety Center.

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