Näheres
Hintergrund
Die korrekte Sozialversicherungsunterstellung im internationalen Kontext hat immer mehr Bedeutung für Unternehmen in der Schweiz.
Die Übergangsbestimmungen im Bereich der EU resp. EFTA sind in Bezug auf die Telearbeit bis 30.06.2023 gültig.
Im Laufe des ersten Halbjahres 2023 sollte Klarheit bestehen welche Lösungen ab 1.7.2023 konkret möglich sind.
Gibt es bei Telearbeit mit anderen Ländern und Nationalitäten auch neue Möglichkeiten?
Inhalt
Ich beleuchte die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen aus Sicht der Schweiz.
- Definition von Telearbeit
- Personenfreizügigkeitsabkommen VO 883/2004 und "Guidance note" bezüglich Telearbeit mit möglichem Lösungsansatz ab 1.7.2023, Anwendungsbereiche und Abgrenzungen
- Sozialversicherungsabkommen der Schweiz mit verschiedenen Staaten
- Kein Sozialversicherungsabkommen
Zeitlicher Ablauf
8:15 bis 09:45 Uhr
Referent(in)
Brigitte Zulauf, Geschäftsführerin, Zulauf Consulting & Trading GmbH
Zielpublikum
Das Seminar richtet sich an Entscheidungsträger, HR- und Payroll-Fachleute und Treuhänder/Outsourcer sowie weitere Interessierte, die sich mit dieser Materie befassen müssen.
Ich freue mich auf Sie.
Anmeldung
Aufgrund der limitierten Anzahl an Teilnehmenden werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bestätigt.
Link:
https://www.zulaufgmbh.ch/anmeldung/?event=23B04
Kontakt
Gerd Zulauf
info@zulaufgmbh.ch
Tel. +41526593000
Veranstaltungsdatum
Veranstalter
Weitere Infos zum Veranstalter
Zulauf Consulting & Trading GmbH
Lahnstrasse 31
8200 Schaffhausen