Annahme von Geschenken

Geschenke verboten

Das Informatik Service Center des Bundes hat vor kurzem bekannt gegeben, dass ab sofort ein generelles Geschenk-Verbot gilt: Die Mitarbeitenden dürfen weder Einladungen noch Geschenke annehmen, auch keine geringfügigen Werbe- oder Naturalgeschenke. Wie handhaben dies andere Unternehmen?

Hintergrund der neuen Regelung des Informatik Service Centers ist ein Verhaltenskodex, den der Bundesrat verabschiedet hat. Der Kodex verbietet Angestellten der Bundesverwaltung, die an Beschaffungs- oder Entscheidprozessen beteiligt sind, die Annahme jeglicher Geschenke und Einladungen. Die Regelung kam nach einigen fragwürdigen Beschaffungsrunden der Informatikabteilung des Bundes zustande.

HR Today hat bei verschiedenen Firmen in der Schweiz nachgefragt – bei allen ist die Annahme von Geschenken relativ klar geregelt. Bei der Schweizerischen Post dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäss Gesamtarbeitsvertrag für sich oder andere keine Geschenke oder sonstige Vorteile annehmen. Erhält ein Briefträger aber beispielsweise an Weihnachten von einer Kundin eine Schachtel Pralinen oder eine Flasche Wein, so gehört dies zum «landesüblichen Trinkgeld, das angenommen werden darf», wie Mediensprecher Oliver Flüeler sagt. Was darüber hinausgehe, müssten die Post-Mitarbeiter mit ihren Vorgesetzten besprechen.

Vergibt die Post Aufträge oder lanciert etwa einen Architekturwettbewerb, dürfen die Beteiligten zwar Werbeartikel wie eine Agenda oder einen Kalender annehmen, mehr aber nicht. «Alles, was die Integrität der Mitarbeiter tangieren könnte, darf nicht angenommen werden», sagt Flüeler.

Die Angestellten der Kantonspolizei Bern müssen die kantonalen Vorschriften einhalten. «Mitarbeitenden des Kantons Bern ist es untersagt, Geschenke anzunehmen», sagt Daniel von Kenel. Leiter Rechtsdienst Personalamt Kanton Bern. Ausgenommen seien Höflichkeitsgeschenke von kleinem Wert, wie etwa Schokolade oder eine Flasche Wein.

Klare Richtlinien über die Annahme und Vergabe von Geschenken gibt es auch bei der UBS: «Mitarbeitende dürfen keine Geschenke annehmen, die zu einem Interessenkonflikt führen oder nach aussen hin den Eindruck eines Interessenkonflikts erwecken könnten», sagt Mediensprecher Andreas Kern. Geschenke dürfen nicht mehr als 200 Franken wert sein, zudem dürfen weder Geld noch Kundenvermächtnisse angenommen werden.

Bei Swiss Life dürfen Vorteile, Geschenke und Einladungen nur einen geringen kommerziellen Wert haben. Sie dürfen jedoch keinen Einfluss auf Entscheidungen haben oder diesen Anschein erwecken. Geschenke in reiner Geldform dürfen nicht angenommen werden. «Beträgt der Gegenwert des Geschenks oder der Einladung pro Person mehr als 200 Franken ist für die Annahme vorgängig die Zustimmung des Vorgesetzten einzuholen. Der Vorgesetzte involviert für seinen Entscheid Compliance Schweiz», sagt Mediensprecher Dajan Roman. Bei Geschenken im Wert von über 1000 Franken bespricht sich der Compliance-Verantwortliche gar mit dem CEO Schweiz.

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