19.09.2014

Bankenbranche einigt sich bei Zeiterfassung

Bankangestellte, die mehr als 132'000 Franken Grundlohn verdienen, müssen ihre Arbeitszeit nicht erfassen. Darauf haben sich die Sozialpartner im seit Jahren anstehenden Konflikt um die «Stempeluhr» geeinigt.

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Zürich (sda). Voraussetzung für den Erlass ist, dass die Mitarbeiter «über ein ausgeprägtes Mass an Zeitsouveränität verfügen», schreiben die Sozialpartner (sbv, kv Schweiz, AGV Banken) in einer gemeinsamen Mitteilung vom Freitag.

Es braucht jeweils eine entsprechende Vereinbarung, die unterzeichnet werden muss. Die Partner verweisen auch auf die gesetzliche Grundlage, die momentan noch fehlt.

Weiter teilten die Partner mit, dass der Mindestlohn für Angestellte von 50'000 auf 52'000 Fr. steigt und für Angestellte mit einer Banklehre 56'000 Franken beträgt.