19.01.2017

Öffentliche Verwaltungen: Nur neun Kantone kennen gemäss Studie Jobsharing

In der Schweiz zeigen sich die öffentlichen Verwaltungen offen gegenüber familienfreundlichen Arbeitsmodellen. Allerdings kennen nur neun Kantone Jobsharing und nur in 15 Kantonen ist die Arbeit von zu Hause aus möglich.

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Bern (sda). Ein Projektteam von Ecoplan hat im Auftrag des Staatssekretariatsfür Wirtschaft (SECO) untersucht, was Kantone und Gemeinden 2016 imHinblick auf familienfreundliche Arbeitsbedingungen unternehmen.

Gemäss der am Montag vom SECO veröffentlichten Studie sind Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeiten heute in allen kantonalen Verwaltungen möglich.

Jobsharing kennen laut der Untersuchung jedoch nur die neun Kantonsverwaltungen von BE, BS, GL, NE, NW, OW, SH, SO und TI. Home Office, also die Arbeit von zu Hause aus, sei in den 15 Kantonen AG, AI, BE, BS, GE, LU, NE, SG, SH, SO, TG, VD, VS, ZG und ZH möglich.

Ähnlich präsentiere sich die Lage in den Hauptorten. In allen Hauptorten mit Ausnahme von Herisau AR, seien Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeiten möglich. Sich einen Arbeitsplatz zu teilen, das sogenannte Jobsharing, sei aber lediglich in den 14 Stadtverwaltungen Aarau, Bern, Genf, Glarus, Chur, Delsberg, Luzern, Stans, Sarnen, St. Gallen, Solothurn, Altdorf, Zug und Zürich möglich.

Von zu Hause aus arbeiten könnten Verwaltungsangestellte in den zehn Hauptorten Aarau, Bern, Luzern, Stans, St. Gallen, Schwyz, Altdorf, Lausanne, Zug und Zürich.

Selten langer Vaterschaftsurlaub

Seit 2014 habe die Anzahl Kantone und Hauptorte, die alternative Arbeitszeitmodelle anböten, leicht zugenommen, heisst es in der Studie weiter. Die meisten Kantone und Hauptorte würden auch einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen gewähren und dabei den Lohn in der Regel zu 100 Prozent fortzahlen. Die Regelung gehe dabei über die im Gesetz vorgesehenen 14 Wochen Urlaub bei 80 Prozent Lohnfortzahlung hinaus.

Grössere Unterschiede gibt es bei der Regelung des Vaterschaftsurlaubs. Während eine Minderheit der Kantone und Hauptorte einen Vaterschaftsurlaub von einem bis drei Tage gewähren, sehen gemäss Studie die meisten Kantone und Hauptorte einen Vaterschaftsurlaub zwischen fünf bis zehn Tagen vor.

Einige Hauptorte seien auffallend grosszügig, so Bern mit einem Vaterschaftsurlaub von drei Wochen, Genf mit vier Wochen, Neuenburg mit 20 Tagen und Lausanne sogar mit 21 Tagen, halten die Autorinnen und Autoren fest. Der Lohnersatz während des Vaterschaftsurlaub betrage in allen Kantonen und Hauptorten 100 Prozent. Ausnahme sei auch hier Herisau, das keine kommunalen Vorgaben kenne.