07.11.2016

Seco warnt vor Überforderung der RAV bei schärferem Inländervorrang

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) warnt vor einer Überforderung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) bei einer Verschärfung des Inländervorranges zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative über die Light-Variante hinaus.

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Zürich (sda). Die gut 100 RAV im Land seien in erster Instanz Wiedereingliederungsinstititutionen, sagte der Leiter der Direktion für Arbeit im Seco, Boris Zürcher, am Montag an einer Fachtagung der Arbeitsmarktbehörden am Flughafen Zürich.

Die Kernkompetenz liege in der Beratung, der Kontrolle und der Zuweisung von Stellensuchenden in arbeitsmarktliche Massnahmen. Das Ziel sei eine erfolgreiche Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt.

Vermittlung ist subsidiäre Aufgabe

Die aktive Vermittlung von Stellensuchenden, indem RAV-Berater die Personalabteilungen der Unternehmen kontaktieren würden, sei dagegen nur eine subsidiäre Aufgabe der RAV. Die RAV verfügten mehrheitlich überhaupt nicht über die nötigen Vermittlungskompetenzen.

«Ich warne daher vor einer Überforderung der RAV und überzogenen Erwartungen bei der Umsetzung eines Inländervorrangs. Eine Übertragung immer weiterer Aufgaben ginge zu Lasten der Kernaufgaben», sagte Zürcher.

Eine flächendeckende Vermittlungspflicht von Arbeitslosen an Unternehmen durch die RAV würde etwa 400 Millionen Franken kosten, sagte Zürcher. Diese Zahl hatte bereits die Zeitung «Schweiz am Sonntag» genannt.

Massengeschäft

«Sobald ein RAV-Mitarbeiter die Bewerbungen in die Finger nehmen, selektionieren und bewerten muss, wird es teuer», sagte Zürcher. Denn dies sei ein Massengeschäft. In allen RAV's würden jetzt schon im Jahr 380'000 Dossiers behandelt.

Gemäss Schätzungen gebe es pro Jahr gegen eine Million Neubesetzungen von Stellen hierzulande. «Wir haben eine Fluktuationsrate von 15 Prozent. Das ist eine riesige Menge», sagte Zürcher.

Mit den gegenwärtigen Mitteln sei es nicht zu bewältigen, wenn man jedes Dossier in die Hand nehmen, bearbeiten und Zuweisungen machen müsse. Erst recht nicht, wenn es dann noch die Möglichkeit gäbe, diese Zuweisungen abzulehnen oder dazu Stellung zu nehmen.

Der «Inländervorrang light» sieht gemäss dem Entscheid des Nationalrates dagegen nur vor, dass der Bundesrat bei einer hohen Zuwanderung eine Stellenmeldepflicht für Unternehmen einführen kann. Davon sollen dann Inländer profitieren.

Derzeit berät die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates über die Vorlage. Ein Entscheid wurde für Montagabend erwartet.

Ein «Inländervorrang light» wäre bei den RAV relativ einfach mit geringen Änderungen an der Informatik-Infrastruktur umzusetzen. Das dürfte lediglich einen geringen einstelligen Millionenbetrag kosten, sagte Zürcher.