Sponsored Article

Lohnenswertes «Heimholen» britischer PK-Guthaben

Als Folge des Brexit wurde viel über die Veränderungen der Spielregeln zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich geschrieben. Erfreulich ist, dass der Transfer britischer Vorsorgeguthaben in die Schweiz weiterhin funktionieren kann.

Für viele international mobile Arbeitnehmer*innen ist es ein Ärgernis, dass sie am Ende des Berufslebens Renten und Vorsorgeguthaben in mehreren Staaten abrufen müssen. Oft äussern sie den Wunsch, im Ausland verdiente Vorsorgeguthaben zu transferieren, so dass bei Erreichen des Rentenalters alle Ersparnisse und Anwartschaften in einem Sozialversicherungssystem gebündelt sind. Das ist wegen geltender Bestimmungen jedoch nicht oder nur sehr beschränkt möglich. Eine Ausnahme bildet das Vereinigte Königreich. Dort deponierte Vorsorgegelder – vergleichbar mit schweizerischen Pensionskassen- oder Freizügigkeitsguthaben – können steuerfrei in ausländische Systeme überwiesen werden, wenn diese als «Qualifying Recognised Overseas Pension Scheme», kurz QROPS, gelten und die versicherten Personen weitere Anforderungen erfüllen.

Gründe für den Transfer

Die Möglichkeit, unter QROPS britische Vorsorgeguthaben zu transferieren, ist etwa für Schweizer*innen attraktiv, die einige Jahre im Vereinigten Königreich gearbeitet haben und Beiträge in eine lokale Vorsorgeeinrichtung leisteten, mittlerweile aber in die Schweiz zurückgekehrt sind. Andererseits kann der Transfer für Brit*innen, die sich in der Schweiz niederlassen, lohnenswert sein. Üblicherweise soll mit einem Transfer das Währungsrisiko eliminiert werden, zudem sind die Bezugsmöglichkeiten (Rente/Kapital) im schweizerischen System flexibler. Nicht zuletzt ist eine Überweisung steuerlich günstig. In England werden im Fall einer Auszahlung bis zu 45 % Steuern auf das Guthaben fällig, die Kapitalbezugssteuer ist in der Schweiz demgegenüber deutlich tiefer. Hierzulande gibt es lediglich zwei Institute, die als QROPS gelten. Und nur eines davon ist für die breite Bevölkerung zugänglich, namentlich die Freizügigkeitsstiftung «Independent» von PensExpert.

So klappt es steuerfrei

Neben der QROPS-Qualifikation der schweizerischen Vorsorgestiftung durch die britische Steuerbehörde müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Transfer steuerfrei klappt:

  • Der Transfer muss in das Land erfolgen, wo die Vorsorgenehmer*innen den aktuellen Wohnsitz haben.
  • Das Vereinigte Königreich muss definitiv verlassen worden sein.
  • Aktuell kann maximal ein Betrag von 1’073’100 britischen Pfund steuerfrei transferiert werden. Abhängig davon, wann die Vorsorgegelder angespart wurden, kann der steuerfreie Betrag allerdings auch höher liegen.
  • Es sind keine Bezüge vor dem 55. Altersjahr möglich.

Diese Liste ist nicht abschliessend. Weitere Kriterien sind von der persönlichen Situation abhängig und individuell zu prüfen. Der Prozess der Überweisung ist relativ komplex. Zudem muss die empfangende Vorsorgeeinrichtung eine zehnjährige Meldungspflicht gegenüber der britischen Steuerbehörde garantieren, was den Administrationsaufwand erhöht und Kostenfolgen hat.

Transfer in die Schweiz lohnt sich

Obwohl die Voraussetzungen, um britische Vorsorgegelder in ein QROPS zu übertragen, auf den ersten Blick abschreckend wirken können, sollte die Möglichkeit eines Transfers in die Schweiz geprüft werden. Zusätzlich zu den bereits erwähnten Aspekten (Währungsrisiko, Steuern) gibt es weitere Gründe, die für eine Übertragung sprechen. So sind zahlreiche britische Pensionskassen als «defined benefit»-Pläne ausgestaltet, was ungefähr unserem Leistungsprimat entspricht. Eine gute Rendite kommt in diesem Fall nicht direkt den Versicherten zugute. Zudem besteht ein gewisses Risiko, dass die Leistungen wegen der demografischen Entwicklung nicht ausbezahlt werden können – eine versicherte Person kann also einen Teil oder sogar das gesamte britische Vorsorgeguthaben verlieren. Deshalb ist für den Transfer eine Bedarfsaufnahme und persönliche Beratung sehr zu empfehlen.

Für eine Beratung, die auf die individuelle Situation Ihrer Person zugeschnitten ist, sind die Berater*innen von PensExpert unter
+41 44 206 11 22
oder welcome@pens-expert.ch für Sie da.

PensExpert AG, Tödistrasse 63, 8002 Zürich
pens-expert.ch

Image
PensExpert_Logo_200.png

 

Kommentieren 0 Kommentare HR Cosmos

Cyrill Habegger, Leiter Steuern bei PensExpert.

Weitere Artikel von Cyrill Habegger

Stefano Minuscoli, Kundenberater Freizügigkeit & 3a bei PensExpert.

Weitere Artikel von Stefano Minuscoli