Je nach Situation ist bei internationalen Sachverhalten eine Schattenpayroll notwendig. Die Schweizer Unternehmung kann beispielsweise zum faktischen Arbeitgeber werden, wodurch Quellensteuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden. In diesem Fall muss auch ein Lohnausweis erstellt werden. Je nach Art der Entsendung ins Ausland kann ebenfalls eine Schattenpayroll erforderlich sein.
Die laufenden Neuerungen im Bereich der Personalarbeit und Payroll sind eine Herausforderung für die Unternehmen. Doch sollten diese erkannt und korrekt umgesetzt werden. Ein MUSS für alle, die nicht mühsam selber die wichtigsten Aspekte zusammentragen wollen.
Die Schweiz hat mit Frankreich Verständigungsvereinbarungen abgeschlossen, welche seit 1.1.2023 anwendbar sind. Diese wurden abgeschlossen, um Mitarbeitenden bis zu 40% Telearbeit gewähren zu können. Das Zusatzprotokoll zur Änderung des DBA ist in Kraft getreten und löst ein paar Verständigungsvereinbarungen ab.
Unternehmen, die Künstler, Sportler und Referenten engagieren, müssen sich mit besonderen Fragestellungen auseinandersetzen.