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Vorsorgelösungen für Expats: Das müssen Sie wissen

Das Schweizer Vorsorgesystem bietet Mitarbeitenden einen hohen Standard. Wie können KMU ihn halten, wenn sie Leute ins Ausland entsenden? Mit Lösungen nach Mass, sagen die Expat-Solutions-Expertinnen Isabella Burigo und Eva-Rebecca Speyer von der AXA.

Einige Jahre im Ausland arbeiten? Ein Abenteuer für Expats und ihre Familien. Damit es nicht auch für den Arbeitgeber eines wird, tut er gut daran, die Entsendung seiner Spezialisten und Fachkräfte frühzeitig und umfassend zu planen. Dabei geht es unter anderem um die Arbeitsbewilligung, den Umzug, die medizinische Abdeckung, einen sicheren Wohnort und um die kulturelle Integration. Aber nicht nur: Ganz wichtig ist es, die Vorsorgelösung weiterzuführen. Sie schützt den Expat und seine Angehörigen bei Todesfall und Invalidität und umfasst je nach Fall auch die Weiterführung der Altersvorsorge.

Sorglos in die neue Destination aufbrechen

Dabei stehen Unternehmen in der Pflicht. Mitarbeitende möchten sich im Gastland schnell einleben und auf ihre neue Tätigkeit fokussieren. Dabei sollte der Arbeitgeber ihnen beste Bedingungen bieten, meint Isabella Burigo von der AXA: «Es liegt an ihm, das Paket so zu schnüren, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin sorglos in die neue Destination reist». Sie und ihre Kollegin Eva-Rebecca Speyer beraten internationale Unternehmen und KMU, die ins Ausland expandieren und eine passende Vorsorgelösung suchen.

Drei bis sechs Monate Vorbereitungszeit

Die zwei Spezialistinnen wissen aus Erfahrung: Schweizer KMU, die zum ersten Mal Mitarbeitende entsenden, sind ganz schön gefordert. Denn in jedem Land ist die Situation anders. Laut Isabella Burigo ist die Firma dafür verantwortlich, das Anforderungsprofil des Gastlandes für ihren Expat zu prüfen. Das kann aufwendig sein: «Drei bis sechs Monate sollte man einkalkulieren», sagt die Key Account Managerin, «in Einzelfällen sogar bis zu zwei Jahre.»

Sozialversicherungsabkommen ebnen den Weg

Die Frage Nummer eins lautet: Wie sieht es mit der ersten Säule aus? Bleibt der Expat im Schweizer Sozialversicherungssystem, bezahlen er und sein Arbeitgeber also weiterhin AHV-, IV- und EO-Beiträge in der Schweiz? Oder wechselt der Expat ins System des Gastlandes? Hat die Schweiz mit dem Gastland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, können entsandte Mitarbeitende für eine gewisse Zeit im Schweizer System verbleiben. Dazu stellt der Arbeitgeber bei seiner AHV-Ausgleichskasse einen Antrag. Die Entsendungsfrist ist gewöhnlich auf 24 Monate beschränkt, kann aber in bestimmten Fällen auf fünf bis sechs Jahre verlängert werden.

Bei der beruflichen Vorsorge gibt es keinen Standard

Ist die Frage nach der ersten Säule geklärt, ist die 2. Säule dran. Dabei können sich Arbeitgeber auf die AXA verlassen. Sie entwickelt massgeschneiderte Lösungen für mobile Mitarbeitende. Dass die AXA dabei die Firmenbedürfnisse abholt, ist für Isabella Burigo unabdingbar: «Eine Standard-Lösung ergibt bei der Expat-Vorsorge keinen Sinn», sagt sie. Viele Fragen sind zu beantworten und Faktoren zu berücksichtigen: Muss ein lokaler Arbeitsvertrag im Gastland vorliegen? Entfällt die Unterstellung der Sozialversicherung im Heimatland aufgrund zu kurzer Beitragsdauer? Im Weiteren: Leistungen und allfällige Deckungslücken des Gastlandes bei Tod, Invalidität oder der Altersvorsorge, die Frage nach der optimalen Währung oder individuelle Bedürfnisse des Firmenkunden.

Weltweit so gut versichert wie zuhause

Manche Länder verlangen, dass der Expat ins landeseigene Sozialversicherungssystem eintritt. Im Fall von Tod und Invalidität gibt es da oft nicht dieselben Leistungen wie in der Schweiz. Wieder andere Länder, etwa in Afrika, besitzen überhaupt kein Vorsorgesystem: «In solchen Fällen ist eine internationale Lösung unabdingbar», sagt Isabella Burigo.

Mit ihren beiden internationalen Vorsorgelösungen ist die AXA dabei flexibel. Als einzige bietet sie eine Vorsorge für mobile Mitarbeitende, die sich zu 95% mit der Schweizer BVG-Lösung deckt, und zwar über die Stiftung «Rofenberg» in Liechtenstein. Dieses Angebot ist auch für einen kleineren Versichertenbestand attraktiv, nämlich ab einer zu versichernden Person. Auch Third Country Nationals oder Global Nomads können mitversichert werden. Für besonders anspruchsvolle Bedürfnisse oder Lösungen in Fremdwährung hat sie über AXA Luxemburg eine weitere Option zur Hand.

Voller Fokus auf den neuen Job

Auch wenn es nicht ohne Aufwand geht – ein gut vorbereiteter Start im Ausland macht sich bezahlt. Mit dem Gefühl, dass in schwierigen Situationen für ihn gesorgt ist, kommt der Expat in der neuen Heimat besser an. Und er kann sich aufs Wesentliche konzentrieren; seine neuen beruflichen Aufgaben.

Beratungsleistung/P​rodukte

Für mobile Mitarbeitende von KMU und multinationalen Unternehmungen gestaltet AXA massgeschneiderte Vorsorgelösungen (international protection and savings plans/IPPs) bereits ab einer versicherten Person. Mit einem Ansprechpartner in der Schweiz und hohem Servicelevel deckt AXA die lokalen und internationalen Marktbedürfnisse ab.

Zusatzberatung/Leistungen

  • ausgebautes Netzwerk innerhalb der Expat Branche für vollumfängliche Dienstleistungen
  • Möglichkeit von Pooling mit Netzwerkpartnern MAXIS und IGP

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Englisch
  • Spanisch

AXA
Partnerships & Kooperation
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Römerstrasse 17
CH – 8401 Winterthur
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E-Mail: international.business@axa.ch
www.axa.ch/international

 

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Samuel Peter, Leiter Partnerships & Kooperationen, AXA.

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