Besuch am Arbeitsplatz

Angehörige sind nicht überall erwünscht

Viele Angehörige interessieren sich dafür, wo der Vater, die Schwester oder der Sohn arbeitet. Besuche am Arbeitsplatz werden je nach Unternehmen ganz unterschiedlich geregelt, wie eine kleine Umfrage von HR Today zeigt.

Einmal im Jahr können die Kinder von Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei Thurgau am sogenannten Kids-Day ihre Eltern am Arbeitsplatz besuchen. In einem Rahmenprogramm erhalten sie Einblick in den Berufsalltag und in die allgemeinen Aufgaben der Ordenshüter. Anschliessend zeigt ihnen der Vater oder die Mutter den eigenen Arbeitsplatz und erklärt Aufgabenbereich und Tätigkeiten.

Ausserhalb dieses speziellen Tages sind Besuche von Angehörigen oder Verwandten am Arbeitsplatz von Polizisten grundsätzlich nicht möglich, wie Ernst Vogelsanger, Mediensprecher der Kapo Thurgau, sagt. Er verweist einerseits auf Sicherheitsgründe, andererseits auf den Persönlichkeitsschutz der Personen, mit denen die Polizei von Amtes wegen zu tun hat.

Vertrauliche Daten

Zugänglicher ist die Mobiliar. «Kinder und Angehörige können nicht nur einmal im Jahr vorbeikommen, sondern sie sind jederzeit willkommen», betont Mediensprecher Manuel Inderbitzin. Denn auch die Versicherung kennt einen jährlichen nationalen Zukunftstag, an dem die Kinder ihre Eltern am Arbeitsplatz besuchen können. Dieser stehe jeweils unter einem bestimmten Motto, sagt Inderbitzin. Letztes Jahr wurden die Kinder über das Thema Marketing informiert.

Kleine Einschränkungen kennt aber auch die Mobiliar in Bezug auf Besuch von Angehörigen. «Aufgrund der Vertraulichkeit von gewissen Daten müssen unsere Mitarbeiter darauf achten, dass keine sensiblen Dokumente sichtbar herumliegen, und sie dürfen mit den Angehörigen auch nicht darüber reden.» Aus diesem Grund dürfen Besucher auch nicht alleine im Gebäude herumspazieren, sondern nur in Begleitung. Zudem gibt es am Hauptsitz in Bern eine Zutrittskontrolle – damit Familienmitglieder ins Gebäude dürfen, müssen die Mitarbeiter für sie einen Badge besorgen. So wird der Besucher auch registriert. Einen speziellen Badge braucht, wer einen Blick in den Serverraum werfen will. «Dort gibt es auch ein Zutrittsprotokoll», erläutert Inderbitzin.

Tresorraum gesperrt

Bei der Bank Julius Bär gibt es Bereiche, die für Besucher ganz gesperrt sind, etwa IT- und Tresorräume. «Innerhalb der betrieblichen Rahmenbedingungen sind aber Besuche durchaus möglich», sagt Mediensprecherin Sabine Jaenecke. Auch bei Julius Bär gilt: Gäste dürfen sich nur in Begleitung der Angestellten umschauen, zudem müssen sie hinein und hinaus begleitet werden. Oft komme es aber nicht vor, dass Angehörige die Mitarbeiter in der Bank besuchen. Mit Ausnahme des Kindertages, den auch die Bank einmal jährlich durchführt. Dann schwirren jeweils einige Dutzend Kinder und Jugendliche durch die Büroräumlichkeiten.

Einen Zukunftstag kennt auch Holcim. 2012 haben sich dafür rund 50 Kinder und Jugendliche angemeldet. Im Spätsommer führt Holcim in den Werken zudem Info-Nachmittage für angehende Lernende durch. Besuchen Gäste den Zementhersteller, müssen sie die Sicherheitsvorschriften einhalten. Im Bereich der Werke tragen sie deshalb eine Schutzausrüstung. «Wir führen Werkrundgänge durch, die auch von Angehörigen gerne besucht werden», sagt Christoph Spinnler von Holcim. Auch wenn ein Chauffeur sein Kind mit auf eine Tour nehmen wolle, sei das grundsätzlich möglich.

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