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Das Kreuz mit dem Trinkgeld

Gerade zu dieser Jahreszeit ist man gerne grosszügig mit dem Trinkgeld. Rechtlich gesehen stellt sich dabei die Frage, wie man als Arbeitgeber mit diesen Geldern administrativ umgehen müsste.

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Prof. Dr. iur. ­Thomas Geiser ist Professor für Privat- und ­Handelsrecht an der Universität St. Gallen und ­nebenamtlicher Richter am Bundes­gericht.

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