HR Today Nr. 5/2020: Praxis-Serie – Berufliche Vorsorge

Der Weg zur optimalen Pensionskasse

Bei der Wahl einer Pensionskasse stellen sich für Arbeitgebende viele Fragen. Etwa, wie sich die Leistungen für Mitarbeitende verbessern lassen, wie sie Kosten einsparen, eine höhere Verzinsung erzielen oder Anlagerisiken reduzieren können. Worauf bei einem Pensionskassenwechsel zu achten ist.

Die Ansprüche an eine Vorsorgelösung sind unterschiedlich und können sich auch ändern. Zieht ein Unternehmen einen Pensionskassenwechsel in Erwägung, sollte für eine strukturierte Vorgehensweise ein Zeitraum von neun bis zwölf Monaten eingeplant werden. Vor einer Kündigung sollte zudem der Ist-Zustand der bestehenden Pensionskassenlösung ermittelt werden. Dafür empfiehlt es sich, einen Experten beizuziehen.

1. Analyse des aktuellen Vertrages

Wie sieht es mit der Vertragsdauer und den Kündigungsklauseln aus? Normalerweise hat ein Pensionskassenvertrag eine feste Laufzeit von drei bis fünf Jahren. Nach dessen Ablauf verlängert sich der Anschlussvertrag um jeweils ein Jahr, falls er nicht mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist auf Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Besonderes Augenmerk gilt den bestehenden Rentnern: Verbleiben sie gemäss Vertrag nicht bei der alten Pensionskasse, muss der neuen Vorsorgelösungsanbieter mit der Aufnahme der Rentner zwingend einverstanden sein.

2. Ausschreibung – Offerten einholen

Bevor Offerten eingeholt werden, sollten die aktuellen Leistungen hinterfragt und allenfalls neu definiert werden. Danach ist abzuwägen, welches Pensionskassenmodell im Vordergrund steht. Kommen Pensionskassen in Frage, die eine Vollversicherungsgarantie gewähren oder sind teilautonome Sammelstiftungen vorzuziehen, bei denen die Chancen auf höhere Anlageerträge und damit höhere Altersleistungen möglich sind? Die neue Vorsorgeeinrichtung sollte imstande sein, den gewünschten, respektive den bisherigen Vorsorgeplan abzubilden (Höhe und Aufteilung der Sparbeiträge zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, Höhe der Renten).

3. Offerten vergleichen

a) Kostenvergleich: Die Kosten lassen sich nur vergleichen, wenn die offerierten Leistungen mit der Anfrage übereinstimmen und für sämtliche Personen die richtigen Daten übernommen wurden. Diese bestehen aus Spar- und Risikobeiträgen sowie Beiträgen an die Verwaltungskosten. Die Sparbeiträge werden den Altersguthaben der Versicherten direkt gutgeschrieben und durch den gewählten Vorsorgeplan bestimmt. Sie sollten bei allen Pensionskassen gleich hoch sein. Bedeutende Unterschiede gibt es jedoch bei den Risiko- und Verwaltungskosten. Mit den Risikobeiträgen finanzieren die Kassen die Invaliditäts- und Todesfallleistungen, mit den Verwaltungskosten die administrativen Tätigkeiten.

b) Finanzielle Lage der Pensionskasse: Der Deckungsgrad und die zugrundeliegenden versicherungstechnischen Parameter wie der technische Zinssatz geben Aufschluss über die ­Stabilität der Kasse. Gut zu wissen ist: Ein hoher Rentneranteil kann die finanzielle Lage einer Kasse aus dem Gleichgewicht bringen.

c) Altersleistungen: Wird das Altersguthaben über ein Arbeitsleben von 40 Jahren bei einem versicherten Lohn von 80 000 Franken mit einem Prozent mehr verzinst, nimmt das gesamte Alterskapital um rund 120 000 Franken zu. Damit steigt die lebenslange Altersrente um über 7200 Franken pro Jahr. Ausschlaggebend für die Berechnung der Altersrente ist neben dem angesparten Kapital auch der von der Pensionskasse angewandte Umwandlungssatz. Dieser ist vor allem für kurz vor der Pensionierung stehende Mitarbeitende ein zentraler Aspekt.

Aufgrund der erwähnten Parameter kann eine erste Vorselektion der Angebote durchgeführt werden. Nebst der aktuellen Pensionskasse sollten maximal drei bis vier Kassen in die engere Wahl kommen.

4. Detailanalyse

Bei der umfassenden Prüfung sind auch organisatorische Kriterien wie administrative Abläufe, Mitsprache und Organisation zu berücksichtigen. Zudem müssen die Kosten und Leistungen für jeden Mitarbeitenden verglichen werden. Unterschiede kommen erst beim genauen Vergleich der Vorsorgereglemente  zum Vorschein. Auf Folgendes ist besonders zu achten:

  • Kann bei der Pensionierung das gesamte Altersguthaben in Kapitalform bezogen werden?
  • Ab welchem IV-Grad werden Invaliditätsleistungen ausgerichtet?
  • Welches sind die Bedingungen für Ehegatten- und Lebenspartnerrenten?
  • Wer erhält das angesparte Kapital im Todesfall?
  • Muss durch den Pensionskassenanschluss in die Reserven der neuen Pensionskasse eingekauft werden?
  • Wann sind die Beiträge fällig? Quartalsweise oder monatlich, vor- oder nachschüssig?

5. Entscheid – Kommunikation

Ein Anschlussvertrag sollte nie gekündigt werden, bevor eine schriftliche Deckungszusage der neuen Pensionskasse vorliegt. Bei einem Kündigungsentscheid müssen zudem die Mitwirkungsrechte der Mitarbeitenden berücksichtigt werden. Ohne klare Zustimmung der Arbeitnehmervertretung ist kein Wechsel möglich. Daneben sollte eine Informationsveranstaltung zum Entscheid und zu allfälligen Veränderungen organisiert werden. Am Ende des Pensionkassenwechsel-Projekts werden die Vorsorgegelder von der bisherigen zur neuen Pensionskasse übertragen. Zu kontrollieren ist, ob die Versichertendaten richtig erfasst und die Altersguthaben korrekt eingebucht wurden.

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Yasmine Suter ist Leiterin Marketing & Kommunikation bei der Sammelstiftung Vita.

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