Lohngleichheit zwischen Frau und Mann

Die Lohnpraxis einfach und schnell überprüfen

Die Einhaltung der Lohngleichheit ist ein wichtiger Grundsatz für Firmen. Viele bemühen sich um die Einführung eines geschlechtsneutralen Lohnsystems. Ein solches Vorgehen ist zwar notwendig, genügt aber oftmals nicht, um die Lohngleichheit sicherzustellen. In der alltäglichen Anwendung von Lohnsystemen können sich Abweichungen aufgrund des Geschlechts ergeben und zu Diskriminierungen führen. Anhand des Kontrollinstrumentes Logib können Unternehmen selbst überprüfen, ob ihre Lohnpraxis gleichstellungskonform ist.

Dieses Instrument ist kostenlos und kann für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter (1) benutzt werden. Es wird nicht das Lohnsystem bewertet, in welchem ein Unternehmen die Grundsätze der Entlöhnung gemäss seiner Strategie und Unternehmenskultur festlegt. Sondern Logib überprüft, ob bei der Anwendung des Lohnsystems die Lohngleichheit eingehalten wird. Die Anwendung ist einfach, sie erfolgt lokal und völlig anonym durch das Unternehmen selbst.

Logib wird seit 2006 im Rahmen der Überprüfung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen des Bundes verwendet und ist auf nationaler und internationaler Ebene als Best Practice anerkannt. Es diente als Ausgangspunkt für das europäische Projekt Equal PacE, bei welchem den Unternehmen ein Instrument zur freiwilligen Überprüfung ihrer Lohnpraxis zur Verfügung gestellt werden soll.

Was ist die Regressionsanalyse?

Die Regressionsanalyse ist eine in der Wissenschaft weit verbreitete und vom schweizerischen Bundesgericht für die Analyse von Lohndiskriminierungen zugelassene statistische Methode (2). Anhand der Regressionsanalyse kann die Beziehung zwischen einer zu erklärenden Variablen (z. B. Lohn) und mehreren erklärenden Variablen (z. B. Ausbildung oder berufliche Position) bestimmt werden. Der Vorteil dieser Methode ist, dass der Einfluss einer spezifischen erklärenden Variable (z. B. Geschlecht) auf die zu erklärende Variable ermittelt werden kann, während gleichzeitig die anderen erklärenden Variablen kontrolliert werden. Auf diese Weise kann gemessen werden, welcher Anteil des Lohnunterschieds auf das Geschlecht und nicht auf andere Variablen zurück zu führen ist. Anschliessend wird überprüft, ob dieser geschlechtsspezifische Lohnunterschied statistisch signifikant ist.

Das Besondere an diesem Vorgehen ist, dass es sich an der betrieblichen Realität des Unternehmens orientiert. Der Einfluss der Variablen auf den Lohn wird nicht zum Voraus festgelegt (wie dies bei einer analytischen Arbeitsbewertung der Fall ist), sondern allein aufgrund der berücksichtigten Daten des Unternehmens ermittelt. Es gibt keine Gewichtung der bei Logib verwendeten Variablen. Spielt in einem bestimmten Unternehmen beispielsweise die Ausbildung für die Festlegung der Löhne keine Rolle, so wird der Koeffizient dieser Variablen in der Regressionsanalyse 0 betragen.

Welche Variablen werden von Logib berücksichtigt?

Die bei Logib berücksichtigten Variablen erfüllen wissenschaftliche, juristische und praktische Kriterien. Logib stützt sich zum einen auf die Humankapitaltheorie, welche davon ausgeht, dass der Lohn entsprechend der Produktivität von Mitarbeitenden entrichtet wird, und dass diese von ihrem Humankapital (Erfahrung, Wissen und Kompetenzen) abhängt. Die bei Logib berücksichtigten Variablen, welche die Produktivität gemäss Humankapitaltheorie abbilden, sind die Ausbildung, die Betriebserfahrung (Dienstalter) und die potentielle Berufserfahrung. Logib trägt zum anderen auch dem Ansatz der Arbeitsbewertung Rechnung. Es enthält deshalb zwei arbeitsplatzbezogene Variablen: die in jeder Funktion gestellten Anforderungen (Anforderungs- bzw. Kompetenzniveau) und die hierarchische Position (berufliche Stellung).

Die in Logib verwendeten Variablen müssen nicht nur lohnrelevant sein, sondern auch eine objektive und nicht diskriminierende Rechtfertigung für Lohnunterschiede zwischen Frau und Mann ermöglichen. Nicht zuletzt haben diese Variablen aber auch praktikabel zu sein, damit das Verfahren in allen Unternehmen relativ einfach und ökonomisch eingesetzt werden kann. Aus diesem Grund sind die in Logib verwendeten Variablen denjenigen sehr ähnlich, die das Bundesamt für Statistik im Rahmen der Lohnstrukturerhebung verlangt (3).

Angesichts dessen, dass es sich bei Logib um ein standardisiertes Instrument handelt, kann es vorkommen, dass das Lohnsystem eines Unternehmens nicht vollständig durch die vorgegebenen Variablen abgebildet wird.

Hierbei ist es durchaus möglich, dass die in Logib verwendeten Variablen nur teilweise mit dem Lohnsystem des Unternehmens übereinstimmen. Um festzustellen, ob Logib auch in solchen Fällen die Lohnpraxis des jeweiligen Unternehmens für eine Lohngleichheitsanalyse ausreichend gut abbildet, wird der Wert R2 (Bestimmtheitsmass) angegeben. Je höher dieser Wert ist, desto genauer bildet das von Logib errechnete Modell die effektiven Saläre und damit die Lohnpraxis des Unternehmens ab.

Welche Resultate können mit Logib erzielt werden

Basierend auf Logib kann ein Unternehmen untersuchen, ob es bei ihm mit überwiegender (überzufälliger) Wahrscheinlichkeit systematische Lohndiskriminierung gibt. Dies ist dann der Fall, wenn der in der Lohnpraxis des Unternehmens durch Logib ermittelte geschlechtsspezifische Lohnunterschied statistisch signifikant über der Toleranzschwelle von 5 Prozent (4) liegt. Man spricht in einem solchen Fall von systematischer Diskriminierung, da sich der festgestellte Lohnunterschied auf alle Frauen und alle Männer des Unternehmens bezieht.

Diese Form von Diskriminierung unterscheidet sich von der individuellen Diskriminierung, bei welcher es um eine Lohndiskriminierung zwischen mindestens zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts in der gleichen oder einer gleichwertigen beruflichen Funktion geht. Aus diesem Grund ist der Umkehrschluss nicht zulässig: Aus einer nicht vorhandenen systematischen Diskriminierung kann nicht abgeleitet werden, dass es auf individueller oder Gruppenebene keine Diskriminierung gibt. Ein Logib-Ergebnis kann deshalb im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nicht als Beweis dafür verwendet werden, dass es im Unternehmen keinerlei Diskriminierung gibt.

Nach einer Analyse mit Logib – was machen?

Logib kann von allen Unternehmen genutzt werden, die mehr als 50 Mitarbeitende haben und rasch sowie zu geringen Kosten wissen möchten, ob sie mit ihrer Lohnpraxis die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten. In gewissen Fällen kann es sinnvoll sein, eine vertiefte Analyse mit Fachleuten vorzunehmen, um jegliche Form von Lohndiskriminierung zu identifizieren und zu eliminieren. Ausserdem ist es empfehlenswert, die Lohnpraxis regelmässig auf die Lohngleichheit hin zu überprüfen. Ein derartiges periodisches Controlling erlaubt es, die Entwicklung und die Wirksamkeit der Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung zu verfolgen und zu steuern.

Logib nutzen - der nächste Schritt

Sämtliche Informationen zu Logib stehen auf der Webseite www.logib.ch zur Verfügung. Mit Hilfe der Webseite Logib Schritt für Schritt und den Workshops Logib können Anwenderinnen und Anwender lernen, wie Selbstkontrollen kompetent durchgeführt werden. Bei Fragen steht zudem den Unternehmen eine Helpline für kostenlose und vertrauliche Auskünfte zur Verfügung.

  • (1) Um die Qualität der Analyse sicherzustellen, wird empfohlen, sowohl die Grösse des Unternehmens als auch das Verhältnis von Männern zu Frauen zu betrachten. Damit Logib verlässliche Resultate liefert, werden mindestens 50 Mitarbeitende, mit je mindestens 10 Frauen und 10 Männern empfohlen.
  • (2) Entscheid des Bundesgerichts vom 22.12.2003, BGE 130 III 145
  • (3) Gemäss Artikel 6 der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes können Unternehmen zur Teilnahme an einer Befragung eingeladen werden.
  • (4) Für Logib wurde eine Toleranzschwelle von 5% eingeführt, um einen potentiellen Lohnunterschied berücksichtigen zu können, der zwar von den Variablen von Logib nicht erfasst wird, der aber duch nichtdiskriminierende unternehmensspezifische Variablen erklärt werden kann.
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Steve Binggeli, Dr. oec., Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

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Dr. rer. pol., Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

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lic. phil. und MSc, büro a&o - Büro für Arbeitspsychologie und Organisationsberatung

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