HR Today Nr. 4/2020: Event – 3. Arbeitsrechtstagung Zürich

Digitalisierung vs. Arbeitsrecht?

Dem Coronavirus zum Trotz: Der Konferenzsaal des Marriott Hotel in Zürich war für die diesjährige Arbeitsrechtstagung am 3. März 2020 bis auf den letzten Platz gefüllt.

Das Tagungsthema lautete «Digitalisierung: Schöne neue Arbeitswelt?» oder wie es Tagungsleiterin Sara Licci eingangs formulierte: «Ist es die Digitalisierung, die zu neuen Arbeitsmodellen führt und eine neue Kultur nach sich zieht? Oder führt eine neue Kultur zu neuen Arbeitsmodellen, welche die Digitalisierung ins Spiel bringen?»

Bereits im ersten Referat wurde klar: Wenn die Unternehmenskultur nicht stimmt, verpuffen alle Anstrengungen und Investitionen in die Digitalisierung. In seinem Beitrag beleuchtete Charles Donkor, Partner bei der Beratungsfirma Manres AG, die Merkmale einer digitalen Kultur: «flache Hierarchien, gemischte Teams, eine gelebte Fehlerkultur und Experimente gehören ebenso dazu wie eine hohe Entscheidungsautonomie, Collaboration und Mitarbeiter-Empowerment.» Daneben dürfe man die gewonnenen Freiheiten durch die Digitalisierung nicht unterschätzen, so Donkor. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Martina Aepli, betonte entsprechend in ihrem Referat, dass besonders bei der Arbeitszeit Vorsicht geboten sei. «Auch bei flexiblen Arbeitsweisen gelten die Artikel des Arbeitsgesetzes bezüglich Überstunden, Ruhezeiten oder Pausen.»

Die Digitalisierung sei eine Herausforderung für unser Arbeitsrecht, meint auch Philip Thomas. Der Leiter der Unia-Rechtsabteilung zeigte sich kritisch gegenüber den Fortschritten in der digitalen Arbeitswelt. «Algorithmen steuern immer mehr Arbeits- und Lebensbereiche. Studien zeigen, dass sich die Arbeitnehmenden wegen der ständigen Erreichbarkeit durch mobile Endgeräte gestresst fühlen. Die Arbeitgebenden müssen ihre Fürsorgepflicht der Belegschaft gegenüber wahrnehmen.» Daran knüpfte die anschliessende Podiumsdiskussion an. Daniella Lützelschwab vom Schweizerischen Arbeitgeberverband gab zu bedenken, dass Arbeitgebende ihre Mitarbeitenden anweisen können, nach 21 Uhr keine E-Mails mehr zu lesen oder zu schreiben, doch: «Die Kontrolle habe ich aber nicht darüber. Stimmt die Kultur im Unternehmen, geht die Führungsetage mit gutem Beispiel voran und beantwortet ausserhalb der Arbeitszeiten keine E-Mails mehr. So lassen sich solche Weisungen deutlich einfacher umsetzen.»

Nach der Mittagspause verteilten sich die Teilnehmenden auf individuelle Vorträge. Unter anderem zeigte Thomas Streule, Projektleiter des SBB Digitalisierungsfonds, wie die Schweizerischen Bundesbahnen mit dem technologischen Wandel umgehen. So hat die SBB zusammen mit den Sozialpartnern einen Fonds geschaffen, um etwa mit Studien und Initiativen zu untersuchen, «welche langfristigen Chancen und Herausforderungen sich für die SBB und ihre Mitarbeitenden aus der Digitalisierung ergeben.» Daraus abgeleitete Massnahmen sind eine zukunfts- und bedarfsorientierte Entwicklung der Mitarbeitenden, der Einsatz von Technologie zur Risikominimierung des Fachkräftemangels oder auch einen flexibleren Umgang mit neuen Anstellungsformen.

Den Abschluss der Arbeitsrechtstagung machte Gabriel Kasper von der Universität St. Gallen. Er vertrat die krankheitshalber (nein, kein Coronavirus!) abwesende Direktorin des Forschungsinstituts für Arbeit und Arbeitswelten Isabelle Wildhaber und sprach in seinem Referat über die rechtlichen Konsequenzen eines auf Algorithmen basierenden Personalmanagements.

Kaspers Ausführungen basierten auf einer schweizweiten Umfrage zu People Analytics, die Erstaunliches hervorbrachte. Etwa, dass drei Prozent der Arbeitgebenden nicht berufsbezogene Daten von ihren Mitarbeitenden erheben und ein Fünftel deren Verhalten beobachtet. «Generell zurückhaltend sind die befragten Arbeitgebenden aber, wenn es um die Einwilligung der Arbeitnehmenden geht», erläuterte Kasper. «Jedes zehnte Unternehmen holte keine Einwilligung ein.» Schlimmer verhalte es sich nur mit der Löschpflicht. «Gerade ein Fünftel der Arbeitgebenden löscht die erhobenen Daten, nachdem diese ihren Zweck erfüllt haben. Ein Viertel der Arbeitgebenden behält die Arbeitnehmerdaten während der gesamten Arbeitsvertragsdauer und rund fünf Prozent behalten sie für immer.» People Analytics sei in der Schweiz angekommen, werde aber noch nicht überall rechtskonform umgesetzt, bilanzierte Kasper.

Trotz aller Ernsthaftigkeit des Tagungsthemas waren die Teilnehmenden und Referierenden bester Laune. In den Kaffeepausen und beim Networking-Apéro wurde rege über die Themen diskutiert und auch das Coronavirus bildete ein allgegenwärtiges Gesprächsthema.

Kommentieren 0 Kommentare HR Cosmos

Online-Redaktorin, HR Today. es@hrtoday.ch

Weitere Artikel von Eliane Stöckli

Cela peut aussi vous intéresser