Im Gespräch

Flexicurity: Freiheit und Sicherheit 
bei der Beschäftigungsakrobatik

In der Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse sehen viele Unternehmen eine Chance zur Belebung der Wirtschaft. Aus Sicht der Gewerkschaften stehen aber die Risiken im Vordergrund: unsicheres Einkommen, schlechtere soziale Absicherung. Der von der EU-Kommission geförderte Flexicurity-Ansatz will beiden Positionen gerecht werden.

Die traditionellen Vorstellungen von Erwerbsarbeit – Ausbildung am Beginn des Berufslebens, unbefristete Verträge, Vollzeitjobs – werden angesichts der veränderten Anforderungen der modernen Wirtschaft und Gesellschaft immer mehr zurückgedrängt. Globalisierung und  technologischer Wandel haben die Bedürfnisse grundlegend verändert – für Unternehmen ebenso wie Arbeitnehmer. Auf der einen Seite geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um die Aufteilung der Erziehungsarbeit zwischen Frau und Mann. Andererseits werden die Zyklen zur Entwicklung und Anpassung von Produkten oder Dienstleistungen immer kürzer. Als Folge davon müssen die Arbeitsprozesse im Unternehmen kontinuierlich verbessert und die Mitarbeitenden entsprechend qualifiziert werden.

Für die Arbeitgeber bedeutet das mehr Investitionen in Aus-, Fort- und Weiterbildung. Das Personal seinerseits muss fähig und willens sein, den kontinuierlichen Veränderungsprozess mitzutragen. Am Arbeitsmarkt ergeben sich Konsequenzen für die Chancengleichheit – innerhalb eines Landes ebenso wie in der internationalen Standortkonkurrenz: Die Nachfrage nach flexiblen Arbeitsverhältnissen verschafft Leuten, die bereit sind, ihre Aufgaben entsprechend flexibel zu erfüllen, einen Konkurrenzvorteil gegenüber denjenigen, die nicht oder nur eingeschränkt flexibel arbeiten können oder wollen. Aus allen diesen Überlegungen heraus ist die Idee der Flexicurity entstanden, zunächst in Nordeuropa und inzwischen als dezidiertes Ziel der Arbeitsmarktpolitik in der EU.

Tatsache ist: Flexible Arbeitsverhältnisse sind allgemein auf dem Vormarsch, auch in der Schweiz. Den grössten Anteil macht die Teilzeitarbeit aus, aber auch die Anzahl befristeter Arbeitsverhältnisse und von Temporärjobs hat zwischen 2002 und 2006 deutlich zugenommen. Die Gründe dafür sind einleuchtend: «Nichttraditionelle bzw. flexible Arbeitsverhältnisse können sowohl Arbeitgebern wie Arbeitnehmern mehr Freiraum geben», heisst es in einer Studie, die 2003 im Auftrag der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung durchgeführt wurde1. So habe beispielsweise die Teilzeitarbeit einen guten Ruf, da bei ihr in der Regel ebenso wie bei einem Vollzeitjob eine angemessene Struktur vorhanden ist. «Andere flexible Arbeitsformen – wie Arbeit auf Abruf oder Scheinselbständigkeit – sind hingegen problematisch, da die Arbeitnehmer einer beträchtlichen Unsicherheit ausgesetzt sind und kaum Mitsprachemöglichkeiten besitzen», heisst es in der Studie weiter.

Welche Bedeutung dem Flexicurity-Ansatz für die Schweiz zukommt, war eines der Themen an der Fachtagung «Arbeit, soziale Sicherheit und gesellschaftliche Integration», die im vergangenen November von der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW zusammen mit dem Schweizerischen Sozialarchiv und der Schweizerischen Vereinigung für Sozialpolitik veranstaltet wurde. Professor Jean-Michel Bonvin von der Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik, Lausanne, sieht die Gesellschaft dadurch vor neue Herausforderungen gestellt, dass «die bereits bestehende hohe Flexibilisierung des Arbeitsmarktes in der Schweiz weiter ausgebaut wird, die Reformen im Bereich des sozialen Schutzes, erzeugt durch die wirtschaftliche Unsicherheit, aber noch zu wenig berücksichtigt werden.»

Schutz durch lebenslanges Lernen

Bei den Debatten um Arbeitsmarktreformen in Europa sei von Unternehmerseite das «Mantra der Flexibilität» gebetsmühlenartig als Lösung für die Beschäftigungsprobleme vorgetragen worden, sagt Peter Auer von der Internationalen Arbeitsorganisation IAO in Genf. «Im Zentrum der Kritik seitens der Wirtschaft standen der Kündigungsschutz und der Grad der sozialen Absicherung, aber auch andere Regulatoren des Arbeitsmarkts wie etwa Mindestlöhne und Tarifverträge.» Diese Sichtweise sei aber einseitig, und deshalb könne Flexicurity als Gegenkonzept die Nachteile der Flexibilität durch neue Sicherheiten kompensieren: durch mehr Arbeitsmarktpolitik, lebenslanges Lernen und eine «moderne Sozialpolitik», so Auer.

Damit verbunden ist auch der Gedanke einer historischen Entwicklung vom klassischen Modell der individuellen Arbeitsplatzsicherheit über die Beschäftigungssicherung – mit mehr oder weniger häufig wechselnden Arbeitgebern – hin zum Konzept der Arbeitsmarktsicherheit: ein oder mehrere Arbeitgeber in Kombination mit einer gezielten Arbeitsmarktpolitik sowie fortschrittlichen sozialen Rechten (Mutterschaft, Elternurlaub usw.) und gesicherter Mobilität – genau dies sei eben Flexicurity, erklärt Auer.

Scheinbar paradox trifft die von der Wirtschaft geforderte Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse in der EU auf eine gegenläufige Entwicklung: Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit stieg zwischen 1992 und 2005 von 10,48 auf 10,74 Jahre. Ebenso sieht es in der Schweiz aus, auf niedrigerem Niveau allerdings: Hier zu Lande stieg dieser Wert von 8,1 (1995) auf 8,9 Jahre (2005). Auch bei den ökonomischen Leitnationen USA und Japan ergibt sich kein Bild, das klar in eine Richtung weisen würde: Während in den Vereinigten Staaten die Dauer der Betriebszugehörigkeit mit 6,9 Jahren (2004) deutlich unter dem EU-Mittelwert liegt, schwingt der Vergleichswert aus Japan mit 12 Jahren (2000) kulturbedingt weit nach oben aus. Auer weist auch auf den Zusammenhang zwischen Beschäftigungsdauer und Produktivitätszuwachs hin, bei dem dauerhafte Arbeitsverhältnisse eher von Vorteil sind.

Lücken in der sozialen Sicherung

In der Schweiz ist die Flexibilität der Beschäftigungsmöglichkeiten im Vergleich zu den europäischen Nachbarn eher hoch, die Situation am Arbeitsmarkt zugleich deutlich besser. Bedeutet dies, dass der Flexicurity-Ansatz für die Schweiz keine Bedeutung hat? «Die internationalen Organisationen, die sich mit der Lage in der Schweiz beschäftigen, bezeichnen den Schweizer Arbeitsmarkt im Allgemeinen als flexibel und die soziale Sicherheit der Erwerbstätigen als gut. Der Kündigungsschutz ist im Vergleich zu anderen kontinentaleuropäischen Staaten wenig einschränkend, und die Arbeitslosenversicherung ist relativ grosszügig», berichtet Olivier Brunner-Patthey vom Bundesamt für Sozialversicherung. Er weist aber darauf hin, dass es bei der so genannten atypischen Beschäftigung gleichwohl auch in der Schweiz Problemfelder gibt: Flexible Arbeitsverhältnisse unterstehen in der Regel nicht den Gesamtarbeitsverträgen, die so Beschäftigten haben damit keinen Anspruch auf einen Mindestlohn sowie auf berufliche Weiterbildung. Auch im Bereich der sozialen Sicherungssysteme gebe es Lücken, beispielsweise bei den Beiträgen zur 2. Säule, bei der Arbeitslosenversicherung und bei lang andauernder Krankheit. Und beim lebenslangen Lernen ist der Grad der Weiterbildung in der Schweiz insgesamt zwar hoch, jedoch profitieren vor allem die besser Qualifizierten davon – in flexiblen Arbeitsformen sind aber häufig eher gering Qualifizierte beschäftigt.

«Die Kernproblematik des Verhältnisses zwischen sozialer Sicherheit und Arbeitsmarkt scheint in der Schweiz nicht bei den atypischen Beschäftigungsformen, sondern bei den vom heutigen Arbeitsmarkt bedingten abweichenden Erwerbsbiografien zu liegen, die in eine Deckungslücke der sozialen Sicherheit fallen», sagt Brunner-Patthey. Es bestehe die Gefahr, dass die Betroffenen durch eine Abfolge kurzfristiger Arbeitsverträge, niederwertiger Arbeitsplätze und wiederholter Arbeitslosigkeit in ihren beruflichen Fähigkeiten geschwächt und insgesamt sozial stark benachteiligt würden. «Es geht nicht darum, Arbeitsplätze, sondern die Fähigkeit zur Berufsausübung zu erhalten», so Brunner-Patthey. Alle Zutaten für eine erfolgreiche Flexicurity-Politik im Sinne der von der EU verfolgten Ziele seien in der Schweiz vorhanden. Was es brauche, seien allenfalls punktuelle Verbesserungen bei der sozialen Sicherung sowie Anreize, um Veränderungsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitnehmer zu verbessern. Und wenn dann noch eine unterstützende Familienpolitik hinzukomme, so Brunner-Patthey, sei der Flexicurity-Cocktail der Schweiz perfekt.

Die vier Komponenten von Flexicurity

In ihrem jährlichen Fortschrittsbericht 2006 hat die EU-Kommission eine umfassende Betrachtung der Flexicurity (Verbindung von Flexibilität und Arbeitsplatzsicherheit) vorgenommen. Diese setzt sich aus vier Komponenten zusammen:

  • Flexible und zuverlässige vertragliche Vereinbarungen aus der Sicht der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, der «Insider» und der «Outsider».
  • 
Umfassende Strategien des lebenslangen Lernens, durch die sich die ständige Anpassungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer gewährleisten lassen.
  • 
Wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Massnahmen; sie sollen den Menschen dazu verhelfen, den raschen Wandel zu bewältigen, sowie die Zeiten der Arbeitslosigkeit verkürzen und Übergänge zu neuen Arbeitsverhältnissen erleichtern.
  • 
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit, die eine angemessene Einkommenssicherung bieten, die Beschäftigung fördern und die Arbeitsmarktmobilität erleichtern.

Ausführliche und aktuelle Informationen zur Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) bietet die EU-Kommission im Internet unter http://ec.europa.eu/employment_social.

  • 1 
Michael Marti, Stephan Osterwald, André Müller: Prekäre Arbeitsverhältnisse in der Schweiz, 2003
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Martin Winkel

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