HR Today Nr. 6/2021: Compensation & Benefits – Fringe Benefits für Lernende

Fringe Benefits: Das Zünglein an der Waage

Zahlreiche Unternehmen nutzen Fringe Benefits, um ihre Arbeitgeberattraktivität zu steigern. Vermehrt tun sie es auch, um Lernenden Wertschätzung entgegenzubringen.

«Jugendliche für handwerkliche Berufe zu rekrutieren, wird von Jahr zu Jahr schwieriger», weiss Adrian Stocker, Projektleiter und Ausbildner bei der Kost Holzbau AG in Küssnacht. Um die Arbeitgeberattraktivität zu steigern und geeigneten Nachwuchs zu finden, reiche es heute nicht mehr, nur einen Lohn zu bezahlen. Für junge Fachkräfte seien Fringe Benefits bei der Wahl eines Arbeitgebenden häufig das «Zünglein an der Waage», sagt Stocker. Deshalb biete sein Unternehmen den Jugendlichen eine grosse Palette an Mitarbeitervergünstigungen.

Aus ähnlichen Beweggründen entrichtet das Luzerner Kantonsspital seinen Lernenden Fringe Benefits. Beim Krankenversicherer Sanitas sind eine faire Entlohnung und Fringe Benefits auf jeder Stufe ein Thema. «Das gilt auch für Lernende», sagt Jasmine Scacchi, Leiterin Berufsbildung bei Sanitas.

Arten von Fringe Benefits

Ob Holzbau, Detailhandel oder Gesundheitswesen: Die Lernenden profitieren in allen Organisationen von Mitarbeitervergünstigungen. Etwa von Mittags- und Reisespesen, welche die Kost Holzbau AG schon vor Lehrstellenantritt ausrichtet. «Jugendliche sollen sich vom ersten Kontakt an bis zum Ausbildungsende wertgeschätzt und zugehörig fühlen», betont Adrian Stocker. Haben sie mit der Lehre begonnen, profitieren sie zudem von Gutscheinen für Sicherheitsschuhe und Arbeitskleidung und geniessen gewisse Vorzugskonditionen. Etwa beim Materialeinkauf für private Projekte oder bei der Vorbereitung auf die Teilnahme an den Berufsmeisterschaften «Swiss Skills». Auch im Detailhandel geizt man nicht mit Zusatzleistungen: Gemäss Benni Lurvink, Leiter Ausbildung National bei Coop, erhalten Lernende beispielsweise für den Kauf eines Notebooks oder Tablets einen Gutschein von 500 Franken, sechs Wochen Ferien oder eine Kostenbeteiligung an Zugbillette.

Lernende werden beim Luzerner Kantonsspital ebenso umsorgt: Sie bekommen 29 Tage Ferien, ein kostenloses Halbtax-Abonnement, eine Lernberatung und können Austausch-Praktika in anderen Organisationen absolvieren. «Beispielsweise bei der Spitex», sagt Ingrid Oehen, Leiterin Ausbildung, Departement Pflege und Soziales beim Luzerner Kantonsspital. Die Sanitas ihrerseits übernimmt die Kosten für sämtliche Schulbücher, welche die Berufsfachschule vorschreibt, und bietet vergünstigte Krankenversicherungen sowie Unfallversicherungen. Daneben beteiligt sich der Krankenversicherer an den Kosten von Sprachaufenthalten und beim Kauf eines Business-Laptops.

Positive Rückmeldungen

Fringe Benefits bei Sanitas werden ausgiebig genutzt und sind bei den Lernenden beliebt. «Das Halbtax-Abo dient mir nicht nur im Berufsalltag, sondern auch privat», verdeutlicht Sanitas-Praktikant Christian. Bei der Kost Holzbau AG finden die Lernenden ebenfalls Gefallen an den offerierten Goodies: «Ich höre nur Positives in den Halbjahresgesprächen», sagt Ausbildner Adrian Stocker. Auch beim Luzerner Kantonsspital werden die Nachhilfeangebote und Lernbegleitungen geschätzt und rege in Anspruch genommen, sagt Ingrid Oehen.

Fringe Benefits-Angebote sind selten statisch. Das weiss auch Adrian Stocker: «Deshalb ergänzen wir unsere Mitarbeitervergünstigungen stetig und achten auf einmalige Angebote.» Wichtig sei herauszufinden, was Mitarbeitenden und Lernenden am meisten nütze. Beim Detailhandelskonzern Coop werden Lernende hierzu ständig befragt: «So wissen wir, welche Angebote sich unsere Lernenden tatsächlich wünschen», sagt Benni Lurvink. Gemäss Jasmine Scacchi von Sanitas steigern Fringe Benefits nicht nur die Arbeitgeberattraktivität und helfen bei der Rekrutierung, sie haben auch einen gesellschaftlichen Nutzen: «Dadurch fördern wir das duale Bildungssystem der Schweiz.»

Rechtliche Aspekte

Fringe Benefits sind gemäss Rechtsanwalt Nicolas Facincani von Voillat Facincani Sutter + Partner eine spontane Anerkennung von Arbeitgebenden und gehören zu den Lohnnebenleistungen. Abgegrenzt davon sind der Lohn als Arbeitskraft-Entgelt, der Bonus als leistungs- und erfolgsabhängige Zusatzvergütung zum Lohn und die Spesen als Entschädigung für berufliche Auslagen. Beispiele für Fringe Benefits sind Geschäftsfahrzeug, Fitnessclub-Beitrag oder Mobiltelefon für den privaten Gebrauch. Bei Mitarbeitenden können Fringe Benefits entweder mündlich, schriftlich, stillschweigend oder konkludent vereinbart werden.
Fringe Benefits besitzen gemäss Art. 322 OR (Gratifikation) dann Lohncharakter, wenn ein Rechtsanspruch auf deren Ausrichtung besteht. Gelten Fringe Benefits als Lohnbestandteil, sind sie während der Freistellung oder nach erfolgter ungerechtfertigter fristloser Kündigung weiter zu gewähren.

 

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Christine Bachmann ist stellvertretende Chefredaktorin von HR Today. cb@hrtoday.ch

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