Akzeptanz für Personenfreizügigkeit retten

Generalunternehmer haften für die gesamte Auftragskette

Wer bei grösseren Bauprojekten als Generalunternehmer Aufträge an Subunternehmer vergibt, haftet künftig in Fällen von Lohndumping. Generalunternehmen und ihre HR-Professionals sind gut beraten, Lohnbuchhaltungen von Subunternehmen im Auge zu behalten.  

Bern (sda) Unternehmen auf dem Bau sollen dafür gerade stehen, wenn ihre Auftragnehmer die Lohn- und Arbeitsbedingungen missachten.

Der Nationalrat hat die Solidarhaftung als flankierende Massnahme gutgeheissen.

Das Parlament reagiert mit der Solidarhaftung auf Lohnverstösse auf dem Bau, die mit der Personenfreizügigkeit in Verbindung gebracht werden. Die Massnahme soll verhindern, dass am Ende einer langen Auftragskette Scheinselbständige aus Osteuropa für etwas mehr als 1000 Euro monatlich die Arbeit verrichten und so Schweizer Löhne unterbieten.

Befreiung bei Sorgfalt

Mit der Solidarhaftung haften Erstunternehmer wie Total-, General- oder Hauptunternehmer für sämtliche Subunternehmer, sofern diese nicht für Lohnverstösse belangt werden können. Die Massnahme beschränkt sich auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Wenn ein Subunternehmen gebüsst wird, haftet der Erstunternehmer ebenfalls.

Von der Haftung befreien kann sich ein Unternehmen, wenn es überprüft hat, dass die Subunternehmer die Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Diese Sorgfaltspflicht kann ein Unternehmen beispielsweise erfüllen, wenn es sich Dokumente und Belege vorlegen lässt und etwa durch das eigene HR prüfen lässt.

Volkswirtschaftsminister Johann Schneider- Ammann kündigte eine «effiziente» Umsetzung an.

Akzeptanz für Personenfreizügigkeit

Schlagendes Argument für die meisten Fraktionen war die Unterstützung im Volk für die Personenfreizügigkeit, vor allem im Hinblick auf die absehbare Erweiterung des Abkommens auf Kroatien. Denn mit jedem Fall von Lohndumping, der öffentlich wird, sinke die Akzeptanz für die Personenfreizügigkeit, hiess es in Bern. 

Mehrere Redner strichen die Solidarhaftung auch als wichtiges Mittel für einheimische KMU heraus. Diese seien einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt, wenn sie sich im Gegensatz zu ausländischen Konkurrenten an die hiesigen Lohnbedingungen hielten.

Vor allem die FDP und die SVP befürchteten im Einklang mit den Baumeistern zusätzliche Bürokratie durch die Solidarhaftung. Als als die Hauptunternehmer können Bauherren auch weiterhin nicht haftbar gemacht werden.

Schneider-Ammann: Besorgniserregende Situation

Für die Solidarhaftung setzte sich auch Bundesrat Schneider-Ammann mit Vehemenz ein. «Die Situation ist besorgniserregend», sagte der FDP-Bundesrat. Es komme zu unlauterem Wettbewerb auf Kosten der Mindestlöhne und korrekt arbeitender KMU.

Diese schweren Missbräuche rechtfertigten einen Eingriff in die Wirtschaftsordnung. «Wir müssen den Missständen den Riegel schieben.»

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