3 Fragen an Nicole Vögeli Galli

Lohn im Zentrum

Das «Schulthess Forum» führt am 2. Juni die «Arbeitsrechtstagung 2026» durch, dies unter dem Titel «Lohn: Grundlagen, Grenzfälle, Gestaltungsspielräume». «HR Today» sprach mit der Tagungsleiterin Nicole Vögeli Galli über die Inhalte der Tagung.

HR Today: Frau Vögeli Galli, warum steht an der Arbeitsrechtstagung 2026 das Thema Lohn im Zentrum?

Nicole Vögeli Galli: Lohn ist die zentrale Leistung des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis. Der Erfolg eines Unternehmens hängt massgebend vom Engagement und der Freude an der Tätigkeit seiner Mitarbeiter sowie Mitarbeiterinnen ab. Eine korrekte und angemessene Entlöhnung bildet die Grundlage hierfür. Die vertiefte Betrachtung des Lohns und der vielfältigen Zahlungen seitens Arbeitgebender im Arbeitsverhältnis ist daher ein Muss.
 

Wo sehen Sie derzeit für Unternehmen die grössten arbeitsrechtlichen Stolpersteine bei Lohnfragen?

Vögeli Galli: Im Bereich der variablen Lohnbestandteile, Zulagen und Benefits begegnen wir in der Praxis vielen Unklarheiten bezüglich Ausrichtung während Ferien, Arbeitsunfähigkeit oder Freistellung. Es besteht verbreitet die Ansicht, dass derartige Zahlungen nur bei effektiver Arbeitstätigkeit geschuldet sind, was so nicht zutrifft. Ähnliches gilt beim Stundenlohn, womit das Betriebsrisiko eben nicht generell auf das Personal übertragen werden darf. Oft vergessen Unternehmen sodann, Sonderzahlungen zu versichern, was ein erhebliches Risiko für Nachforderungen beinhaltet.
 

Was sollten HR-Professionals aus der Arbeitsrechtstagung 2026 ganz konkret für ihre Praxis mitnehmen?

Vögeli Galli: Die saubere rechtliche Einordnung der unterschiedlichen finanziellen Leistungen der Arbeitgebenden sowie die Grenzen von variablen Löhnen. Begriffe wie Bonus, variabler Lohn, Prämien oder Dienstaltersgeschenk kennt das private Arbeitsrecht in der Schweiz nicht. Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sowie von Personalreglementen ist dies zu berücksichtigen. Zudem sollen die Bestimmungen rechtskonform sowie in Kenntnis der Folgen – auch versicherungs- und steuerrechtlich – für beide Seiten formuliert werden können.
 

(dt)


Weitere Infos zur Arbeitsrechtstagung 2026 und Anmeldung.

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