Mehr Transparenz in der beruflichen Vorsorge, Vorbildfunktion bei der IV
Die Finanzperspektiven für die AHV ändern sich, und der Bund macht Ernst mit der Integration von Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben: die Neuerungen und laufenden Reformen bei den Sozialversicherungen 2012.

Nachdem das Parlament die 11. AHV-Revision abgelehnt hatte, traf der Bundesrat Massnahmen zur mittel- und langfristigen Sicherung der AHV-Finanzierung. Als Grundlage für die Reform wurden Forschungsprojekte in die Wege geleitet. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Mitte 2012 vorliegen. 2013 soll eine AHV-Revisionsvorlage in die Vernehmlassung geschickt werden.
In einem ersten Schritt wurde inzwischen eine technische AHV-Revision gutgeheissen. Sie tritt per 1. Januar 2012 in Kraft. Die Änderungen betreffen in erster Linie den Bereich Beiträge und die technische Durchführung der Versicherung für bestimmte Personengruppen. So müssen zum Beispiel vorzeitig Pensionierte nicht mehr zwingend der kantonalen Ausgleichskasse unterstellt sein, wie das bisher zum Teil der Fall war.
Finanzperspektiven für die AHV
Die neuen Perspektiven, mit denen die finanzielle Entwicklung der AHV bis ins Jahr 2030 abgeschätzt wird, berücksichtigen die jüngsten Erfahrungen mit der Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte und dem Strukturwandel der Schweizer Wirtschaft. Das sind zwei Faktoren, die der AHV zu höheren Einnahmen verhelfen und in früheren Perspek-tivrechnungen jeweils unterschätzt wurden.
Die Internetplattform www.ahv-gemeinsam.ch informiert über den Reformprozess zur Sicherung der AHV für künftige Generationen. Sozialpartner, politische Parteien und Kantone sind bereit, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) die nächsten Reformschritte anzugehen.
Berufliche Vorsorge: Strukturreform
Transparenz, Governance und Unabhängigkeit sind die drei Hauptthemen der Strukturreform, die am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Die Transparenz bezieht sich auf die Beiträge: Die Spar-, die Risiko- und die Spesenbeiträge müssen künftig klar ausgewiesen werden. Mit einer erhöhten Governance in der beruflichen Vorsorge sollen das Vertrauen und die Sicherheit der Investoren und der Versicherten gestärkt werden. Die schweizweite Oberaufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen hat ab 1. Januar 2012 nicht mehr das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), sondern eine neue Oberaufsichtskommission. Für die direkte Aufsicht sind die kantonalen Behörden zuständig. Die Oberaufsicht und die Aufsicht werden somit nicht mehr gleichzeitig von derselben Behörde sichergestellt.
Eingliederung: Der Bund geht voran
Die Massnahmen der IV-Revision 6a zur Verstärkung der Eingliederung treten am 1. Januar 2012 in Kraft. (Siehe HR Today 9/11, S. 49)
Das Eidgenössische Departement des Innern macht Ernst. Es will in seinen Ämtern vermehrt Menschen mit Behinderung anstellen. Jährlich sollen beispielsweise im BSV (255 Vollzeitstellen) zwei Personen mit einer Behinderung die Möglichkeit erhalten, bei einem Arbeitsversuch mitzumachen. Dieser dauert in der Regel sechs Monate. Es werden dafür vor allem Personen mit psychischen Einschränkungen gesucht, da in diesem Bereich der Schwerpunkt der 6. IVG-Revision liegt. Falls möglich sollen nach den Arbeitsversuchen unbefristete Anschlusslösungen gefunden werden, sei es im BSV oder in anderen Ämtern.
Ziel ist es, pro Jahr im BSV eine Festanstellung einer Person mit einer Behinderung machen zu können im Rahmen des ordentlichen Stellenetats. Um diese Herausforderungen zu meistern, ist die Begleitung durch Jobcoachs der IV, der Personal- und Sozialberatung sowie des Personaldienstes des BSV sichergestellt.