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Neuer Vaterschaftsurlaub

Am 1. Januar 2021 traten neue Bestimmungen zum Vaterschaftsurlaub in Kraft. Das Gesetz regelt vieles, aber nicht alles. Es bestehen einige offene Fragen.

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Prof. Dr. iur. ­Thomas Geiser ist Professor für Privat- und ­Handelsrecht an der Universität St. Gallen und ­nebenamtlicher Richter am Bundes­gericht.

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