In der beruflichen Vorsorge geht es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer um sehr viel Geld. Insgesamt werden jedes Jahr rund 50 Milliarden Franken in die berufliche Vorsorge eingezahlt. Nach wie vor gibt es bei den Pensionskassen grosse Unterschiede. Dies zeigt ein umfassender Pensionskassenvergleich, den das Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner AG bereits zum siebten Mal in Folge durchgeführt hat.
Für die Analyse wurden die Geschäftsberichte, Vorsorgereglemente sowie detaillierte Fragebögen verwendet. Weiter wurden die Pensionskassen mit der Berechnung von Offerten beauftragt.
Pensionskassenbeiträge
Pensionskassen erheben grundsätzlich zwei Arten von Beiträgen: die Sparbeiträge zur Bildung der Altersvorsorge sowie die Risiko- und Verwaltungskosten. Die Sparbeiträge kosten bei allen Pensionskassen gleich viel. Deshalb werden im vorliegenden Vergleich hauptsächlich die Risiko- und Verwaltungskosten analysiert. Die Risikokosten werden für die Versicherung der Invaliden- und Hinterlassenenleistungen erhoben.
Mit den Verwaltungskosten finanzieren die Pensionskassen ihre Kosten für die Administration, den Vertrieb und die Verwaltung.
Der vorliegende Offertvergleich steht für ein Informatikunternehmen mit 100 Mitarbeitenden. Insgesamt verlangt die Vita Sammelstiftung mit 105‘088 Franken die tiefsten Prämien.
CoOpera ist mit 277‘267 Franken die teuerste Pensionskasse. Sie verlangt im Vergleich zur günstigsten Kasse mehr als 2.5 mal so viel. Von den Sammelstiftungen der Lebensversicherer hat Allianz Suisse mit jährlichen Risiko- und Verwaltungskosten von 120‘071 Franken die prämiengünstigste Offerte eingereicht.
Fast alle Pensionskassen haben in den letzten Jahren die Prämien gesenkt. Davon konnten die bestehenden Kunden jedoch vielerorts nicht profitieren. Sie sind noch zu den alten, höheren Tarifen eingestuft. Deshalb zahlt es sich aus, die Prämien der beruflichen Vorsorge regelmässig zu vergleichen und allenfalls mit der bestehenden Kasse neu auszuhandeln.
Sicherheit
Bei der Wahl der Pensionskasse sollten nebst den Prämien auch weitere Aspekte analysiert werden. Die finanzielle Lage der Pensionskasse und damit die Sicherheit der Vorsorgegelder stehen dabei im Vordergrund. Im Geschäftsbericht sind wichtige Kennzahlen wie beispielsweise der Deckungsgrad, die zugrunde liegenden technischen Grundlagen sowie die Anlagestrategie der Pensionskasse. Die Kassen legen die Gelder nach unterschiedlichen Anlagestrategien an und deshalb schwankt auch die Deckung der Gelder (Deckungsgrad) entsprechend.
Damit die Schwankungen an den Finanzmärkten die Kassen nicht aus dem finanziellen Gleichgewicht bringen, streben sie einen Deckungsgrad zwischen 110 und 115 Prozent an. Einige Kassen befinden sich nach wie vor in Unterdeckung. Meta weist mit 72.8 Prozent mit Abstand den tiefsten Deckungsgrad aus.
Beim Vergleich der Deckungsgrade gilt es nebst den versicherungstechnischen Tarifen hauptsächlich auch den technischen Zinssatz zu beachten. Dieser gibt an, mit welchen Erträgen die Pensionskassen ihre Rentenversprechen kalkulieren. Je höher der technische Zinssatz, desto tiefer sind die heutigen Reserven. Eine Faustregel sagt aus, dass eine Reduktion des technischen Zinssatzes um 0.5 Prozentpunkte den Deckungsgrad um bis zu 5 Prozentpunkte senkt.
Die meisten Sammelstiftungen der Lebensversicherer garantieren jederzeit, dass die Gelder zu 100 Prozent gedeckt sind. Sie dürfen nicht in eine Unterdeckung geraten und sind daher angehalten, die Gelder sehr konservativ anzulegen. Auch Noventus und Revor bieten solche Kapitalgarantien an.
Groupe Mutuel, Noventus, Revor, Swisscanto und Vita haben ihre Rentner bei Versicherungsgesellschaften vollumfänglich rückversichert. Sie haben somit keine Rentenrisiken - wie beispielsweise die Langlebigkeit - die sie selber finanzieren müssen. Den Preis dafür bezahlen die Versicherten mit tieferen Umwandlungssätzen.
Verzinsung der Altersguthaben
Der Bundesrat legt jährlich fest, zu welchem Zinssatz die Pensionskassen die Altersguthaben der aktiv Versicherten verzinsen müssen. Dieser Mindestzinssatz gilt jedoch nur für die obligatorischen BVG-Mindestguthaben. Für überobligatorische Altersguthaben können die Pensionskassen selber entscheiden, welche Verzinsung sie gewähren. Hauptsächlich gewähren die Lebensversicherer auf dem überobligatorischen Altersguthaben eine andere Verzinsung an, dieses Vorgehen nennt man Zinssplitting.
Je höher die ausgezahlten Zinsen, desto weniger steht den Pensionskassen als Reserven zur Verfügung und damit sinkt der Deckungsgrad.
In den letzten sieben Jahren hat Profond die Altersguthaben mit durchschnittlich 3.39 Prozent am höchsten verzinst. Sie ist die einzige Pensionskasse, die damit eine Durchschnittsverzinsung von über 3 Prozent gewährt hat. Am wenigsten haben die Versicherten von Meta und Grano erhalten. Mit durchschnittlich 2.11 Prozent haben sie wesentlich weniger Zinsgutschriften erhalten als bei anderen Kassen.
Eine jährliche Mehrverzinsung von einem Prozent macht über ein Arbeitsleben von 40 Jahren sehr viel Geld aus. Bei einem versicherten Gehalt von 80‘000 Franken ergibt dies ein um rund 120‘000 Franken höheres Alterskapital. Dies ergibt eine höhere Altersrente von rund 8‘000 Franken pro Jahr - und das lebenslang.
Bei den Lebensversicherern ist der Unterschied bei der Verzinsung nicht so gross. In den letzten Jahren lagt die Durchschnittsverzinsung zwischen 2.33 und 2.57 Prozent.