Checkliste

Referenzauskünfte

Referenzauskünfte werden in der Regel nach dem Vorstellungsgespräch zur Absicherung der eigenen Einschätzung oder bei offenen Fragen (auch bezüglich Arbeitszeugnis) eingeholt. Unsere Checkliste dazu aus dem Jahr 2012 ist immer noch so beliebt, dass wir Ihnen hiermit gerne eine aktualisierte Fassung zur Verfügung stellen.

Datenschutz

Gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (in Kraft seit 1.7.1993) OR 328b darf der Arbeitgeber Daten über Arbeitnehmende nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Demzufolge hat der Inhalt der Referenz-Auskunft dem Gesamtgehalt des Arbeitszeugnisses zu entsprechen.

Einwilligung

Arbeitnehmende / Bewerbende haben ihre Zustimmung für die Einholung von Referenzanfragen zu geben (vorzugsweise schriftlich). Bei Referenz-Angaben mit genauen Koordinaten im Lebenslauf wird davon ausgegangen, dass die Referenz-Personen informiert und autorisiert sind, Auskünfte zu geben. Arbeitnehmende / Bewerber haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Auskünfte an wen erteilt wurden.

Vorgehen beim Einholen von Referenzauskünften

  • Einwilligung und Referenz-Koordinaten vorzugsweise schriftlich bei Bewerbenden einholen.
  • Fragen-Katalog vor dem Telefonat erstellen.
  • Bei Anruf: Vorstellen der Firma, eigene Funktion, Grund des Anrufs erläutern.
  • Legitimierung gegenseitig prüfen und Rückruf anbieten.

Mögliche Fragen

  • Wie haben Sie Herrn X in allgemeiner Erinnerung?
  • Warum ist Mitarbeiterin Y aus Ihrem Unternehmen ausgetreten?
  • Welche Ratschläge würden Sie dem zukünftigen Vorgesetzten geben?
  • Welches sind seine Schwächen / Stärken?
  • Wie sieht es mit Motivation, Initiative, Absenzen aus?
  • Wie haben Sie ihn bezüglich Integrität, Vertrauen, Zusammenarbeit erlebt?
  • Wie wurde die Mitarbeiter-Führung wahrgenommen – Vorbildfunktion, Vertrauen?
  • Wäre X/Y geeignet für den zukünftigen Job und warum?
  • Wie war das Verhalten im Team, zu Vorgesetzten, Dritten?
  • Spezielle Fragen im Zusammenhang mit der zu besetzenden Funktion
  • Fragen zu fehlenden Angaben/Lücken im Arbeitszeugnis
  • Würden Sie ihn/sie wieder einstellen und warum?

 

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Corinne Strigl ist Spezialistin für Organisation und Durchführung von firmeninternen / offenen HR-Fachseminaren, Prüfungsexpertin, HF-Dozentin, Leiterin Weiterbildung HR Bern. www.strigl-hrm.ch

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