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Kündigung des Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Personalrecht
Gewinnen Sie an diesem interaktiven und exklusiven Workshop mehr Sicherheit und vermeiden Sie arbeitsrechtliche Konflikte bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Personalrecht.
Kündigungen sind kein angenehmes Erlebnis, egal von wem sie ausgehen. Aber eines ist sicher: Als Arbeitgeber haben Sie unter Umständen viel zu verlieren. Deshalb ist es wichtig, jedes Arbeitsverhältnis so rechtssicher und respektvoll wie möglich zu beenden. Nicht selten bildet die Kündigung Anlass für spätere Forderungen oder gar Klagen durch Gekündigte. Holen Sie sich hochwertiges Wissen aus erster Hand zu den Beendigungsformen im öffentlichen Personalrecht und diskutieren Sie mit einem ausgewiesenen Referententeam folgende und weitere Fragen: Auf welche Arten kann ein Anstellungsverhältnis beendet werden? Gibt es Unterschiede bei bestimmten Anstellungsverhältnissen? Was ist in Bezug auf den Austritt eines Angestellten zu beachten? Wann liegt ein ausreichender Kündigungsgrund vor?
Am Schulthess Forum Kündigung im öffentlichen Personalrecht haben Sie die Gelegenheit, die Voraussetzungen für eine Kündigung durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin mit zwei Experten zu vertiefen und sich über die Dos and Don’ts bei einer Kündigung Klarheit zu verschaffen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein weiterer Brennpunkt der Kündigung im öffentlichen Personalrecht, beleuchtet werden diesbezüglich Fragen zur vorgängigen Anhörung des/der Angestellten, zur Notwendigkeit des Erlasses einer Verfügung und zum Anspruch auf Akteneinsicht.
Am Nachmittag befassen sich die zwei Experten mit dem umstrittenen Thema der Kündigung bei Arbeitsunfähigkeit und erklären, in welchen Situationen eine Entlassung invaliditätshalber möglich ist. Unter anderem werden die geltenden Sperrfristen erklärt sowie die Art und Weise, wie man sie berechnet. Wichtige Informationen zur Beendigungsvereinbarung und zur Saldoklausel werden zum Abschluss beleuchtet und mit den Teilnehmern diskutiert.
Für Ihre Fragen steht genügend Zeit zur Verfügung.
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Weitere Infos zum Veranstalter
Ein Familienunternehmen seit 1791
Das Familienunternehmen wurde im Jahr 1791 vom Theologieprofessor Johannes Schulthess (1763 – 1836) gegründet. Neben Schulbüchern bildeten damals auch Werke theologischen Inhalts, sowie geschichtliche Werke den Grundstock des Verlages. Bereits 1804 erschien das erste juristische Werk, eine Sammlung der Gesetze des Kantons Zürich. 1832 wurde die »Schulthess’sche Buchhandlung« gegründet, die seit 1842 am Zwingliplatz in Zürich ihren Sitz hat. Im Jahr 2000 wurde die Fachbuchhandlung für juristische Literatur in Basel eröffnet.
Zu Schulthess gehören, neben dem deutschschweizer Verlag, auch die in der französischen Schweiz vertretene Édition Romandes mit Sitz in Genf und die Buchhandlungen in den Universitätsstädten Zürich und Basel. Das Verlagssortiment besteht aus über 3000 lieferbaren Verlagswerken. Als einer der Aktionäre und Datenlieferanten der juristischen Datenbank Swisslex veröffentlicht der Verlag Kommentare, Monografien und Periodika auch im Internet.
Die Schulthess Juristische Medien AG veröffentlicht jährlich über 200 juristische Titel, darunter mindestens 50 Dissertationen in verschiedenen Schriftenreihen. Rund 20 Zeitschriften zu juristischen Themen werden regelmässig publiziert. Mit 8000 Titeln betreiben unsere Buchhandlungen unter www.schulthess.com den grössten Fachkatalog für juristische Publikationen in der Schweiz.