Telearbeit und Sozialversicherungen - Handlungsbedarf

Zulauf Consulting & Trading GmbH • 16.05.2024
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Hintergrund
Die korrekte Sozialversicherungsunterstellung im internationalen Kontext gewinnt für die Unternehmen in der Schweiz immer mehr an Bedeutung.

Die Übergangsbestimmungen im Bereich der EU resp. EFTA waren in Bezug auf die Telearbeit bis 30.06.2023 gültig.
Die Möglichkeiten ab 1.7.2023 sind detailliert bekannt. Was und bis wann haben die Unternehmen in der Schweiz Handlungsbedarf?
Gibt es bei Telearbeit mit anderen Ländern und Nationalitäten auch neue Möglichkeiten?
Die Frist zur rückwirkenden Beantragung von grenzüberschreitender Telearbeit aufgrund des Rahmenabkommens zur Telearbeit per 1.7.2023 läuft Ende Juni 2024 ab.

Inhalt
Ich beleuchte die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen aus Sicht der Schweiz.

  • Definition von Telearbeit in den Sozialversicherungen
  • Personenfreizügigkeitsabkommen VO 883/2004 und  “Framework Agreement”/ Rahmenabkommen bezüglich Telearbeit
  • Gewöhnliche Telearbeit im Rahmenabkommen und Entsendungsmöglichkeiten zur Telearbeit im Anwendungsbereich der VO 883/2004
  • Anwendungsbereiche des Rahmenabkommens seit 1.7.2023 mit vielen Beispielen
  • Telearbeitsbeispiele unter Anwendung von Sozialversicherungsabkommen der Schweiz mit verschiedenen Staaten
  • Telearbeitsbeispiel für Sachverhalte ohne Sozialversicherungsabkommen

 

Veranstaltungsdatum

Donnerstag, 16.05.2024, 16:00 to 17:30

Veranstalter

Zulauf Consulting & Trading GmbH

Weitere Infos zum Veranstalter

Veranstaltungsort

virtuelle Schulung (Zoom)

Preis

190.00
(inkl. MwSt) Seminarteilnahme, Veranstaltungsunterlagen