Bern (sda). Ende 2017 läuft nämlich die IV-Zusatzfinanzierung aus. Dafür werden derzeit 0,4 Prozent Mehrwertsteuer erhoben. 0,1 Prozent davon sind ab 2018 für die Bahninfrastruktur reserviert, 0,3 Prozent sollen der AHV zukommen. Der Mehrwertsteuer-Normalsatz würde damit auf 8 Prozent verharren.
Da es sich rechtlich trotzdem um eine Steuererhöhung handelt, muss die Verfassung geändert werden. Darüber wird ein obligatorisches Referendum durchgeführt. Kommen gegen die vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung 50'000 Unterschriften zusammen, wird am 24. September auch darüber abgestimmt. Die Frist für die Unterschriftensammlung läuft bis am 6. Juli.
Ebenfalls abgestimmt wird über den Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit». Die Initiative selber hat der Schweizerische Bauernverband zurückgezogen. Der Gegenvorschlag enthält ein umfassendes Konzept zur Stärkung der Ernährungssicherheit. Dazu gehören die Sicherung des Kulturlandes, eine dem Standort angepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion und eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft.