Bern (sda). Crossrail wie auch das Bundesamt für Verkehr (BAV) hätten darauf verzichtet, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen, schreibt die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) in einer Mitteilung vom Dienstag.
Die Sache geht nun zurück an das BAV. Es muss die Arbeitsbedingungen der Branche der schweizerischen Eisenbahnverkehrsunternehmen ermitteln, die im grenzüberschreitenden Schienenverkehr tätig sind. Gestützt darauf muss der Bund anhand der bestehenden Lokführerlöhne in der Schweiz die Branchenüblichkeit definieren.
Im Einklang mit flankierenden Massnahmen
Das Bundesverwaltungsgericht hielt in seinem Entscheid fest, dass sich die Löhne der Lokführer gemäss Eisenbahngesetz an den schweizerischen Löhnen in dieser Branche orientieren müssen.
Das BAV hatte als Vorinstanz entschieden, dass die Löhne aller schweizerischer und europäischer Eisenbahnverkehrsunternehmen im grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr massgebend seien.
Gegen diese Verfügung des BAV hatte die SEV Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Gewerkschaft sieht das Urteil in einer Linie mit den flankierenden Massnahmen zu den Verträgen mit der Europäischen Union.
Markanter Lohnunterschied
Der Streit um die Crossrail-Löhne begann, als das Unternehmen italienische Lokführer, die zuvor in Domodossola gearbeitet hatten, in Brig anstellte. Sie verdienen dort zwar mehr als in Italien, erhalten aber nicht den in der Schweiz üblichen Lohn.
Dem SEV zufolge verdienen sie nur rund 3600 Franken Lohn, während ein in der Schweiz angestellter Lokführer durchschnittlich 5300 bis 5700 Franken erhält. Crossrail selbst sprach bei früheren Gelegenheiten von rund 4000 Franken netto und betonte, dass den Lokführern eine fünfmonatige Ausbildung bezahlt werde, damit sie auch in der Schweiz fahren dürfen.