Bäcker haben Anspruch auf fünf Wochen Ferien

Der Bundesrat hat den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Damit haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Backstube oder Verkaufsladen Anspruch auf fünf Wochen Ferien.

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Bern (sda). Der GAV trat am 1. Januar in Kraft, wie die Sozialpartner am Donnerstag mitteilten. Vorerst war sein Geltungsbereich begrenzt. Seit rund einem Jahr prüfte das Staatssekretariat für Wirtschaft die Allgemeinverbindlichkeit.

Die wichtigsten Neuerungen im GAV sind neben dem Ferienanspruch neue Mindestlöhne. Dabei steigen die Mindestlöhne des Verkaufspersonals auf das Lohnniveau der Produktion. Die Mindestlohnentwicklung bis zur minimalen Laufzeit des GAV 2018 ist festgeschrieben.

Weitere Regelungen betreffen Kündigung und Haftung. Sozialpartner sind auf Arbeitgeberseite die Schweizer Bäcker-Confiseure, auf Arbeitnehmerseite die Hotel und Gastro Union sowie Syna.