Bern (sda). Bildungsgänge müssen sich rasch an die Entwicklung der Arbeitsmarktbedürfnisse anpassen. Dank stärkeren Einbezugs der Organisationen der Arbeitswelt bei der Erarbeitung der Rahmenlehrpläne soll sich die Arbeitsmarktorientierung der Bildungsgänge erhöhen.
Spätestens sieben Jahre nach Genehmigung eines Rahmenlehrplans muss dieser von der Trägerschaft auf seine Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dies teilte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Dienstag mit.
Mit der revidierte Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen wird laut WBF die Funktion der Rahmenlehrpläne als zentrales Steuerungsinstrument gestärkt. Die administrativen Verfahren werden vereinfacht.
Die Rollen und Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure - Bund, Kantone, Organisationen der Arbeitswelt und Bildungsanbieter - werden mit der Verordnung klarer definiert.
Neu ist keine aufwendige Anpassung der Verordnung mit Vernehmlassung mehr erforderlich, um neue Bildungsgänge aufzunehmen. Es reicht, den Rahmenlehrplan der Branche, den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen zur Konsultation vorzulegen.