05.07.2017

Bund will Liste der Berufskrankheiten ergänzen

Künftig sollen mehr Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden. Das Innendepartement (EDI) hat am Dienstag die Vernehmlassung zu einer Verordnungsänderung eröffnet.

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Bern (sda). Damit soll die in der Verordnung aufgeführte Liste schädigender Stoffe an die neuen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse angepasst werden, wie es im Bericht zur Vernehmlassung heisst. Diese dauert bis zum 20. Oktober.

Neu auf die Liste setzen will das EDI Desinfektionsmittel. Der Umgang mit solchen führe insbesondere im Gesundheitswesen zu toxisch-irritativen und allergischen Kontaktdermatitiden, steht im Bericht. Bisher enthielt die Liste Bestandteile von Desinfektionsmitteln.

Zu den weiteren neuen Listenstoffen gehören Acrylate, Aliphatische Amine und Synthetische Kühlschmiermittel. Ferner soll die Liste der arbeitsbedingten Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen in einzelnen Punkten ergänzt und mit der Diagnose Hypothenar-Hammer-Syndrom ergänzt werden. Dieses wird verursacht durch die wiederholte Benutzung der Hand als Hammer.

Geringe finanzielle Auswirkungen

Die Änderungen würden zu einer geringfügigen Zunahme der Zahl anerkannter Berufskrankheiten führen, schreibt das EDI. Das habe aber keine spürbaren finanziellen Auswirkungen auf die Versicherer.

Nach der Rechtsprechung ist der Unfallversicherer dann für eine Berufskrankheit leistungspflichtig, wenn die Krankheit zu mehr als 50 Prozent auf eine Einwirkung durch einen Stoff zurückzuführen ist, der auf der Liste aufgeführt ist.

Steht kein Listenstoff als Ursache für die Erkrankung zur Diskussion, so wird eine Berufskrankheit nur dann anerkannt, wenn der beruflich bedingten Exposition eine Verursachung von mindestens 75 Prozent zugeschrieben werden kann.