Aarau (sda). Die Tripartite Kommission für den Vollzug der flankierenden Massnahmen und des Arbeitslosenversicherungsrechts (TPK) hatte Ende 2013 aufgrund von Hinweisen ein Verfahren eröffnet. Der Arbeitgeber wurde beschuldigt, Löhne bezahlt zu haben, die nicht orts- und branchenüblich sind.
Die Abklärungen hätten dann tatsächlich ergeben, dass es zu deutlichen Lohnunterbietungen gekommen war, teilte die TPK am Mittwoch mit. Mit dem deutschen Arbeitgeber konnte inzwischen ein Lohnverständigungsverfahren abgeschlossen werden. Der Betrieb überwies den Angestellten die von ihm verlangten Lohnnachzahlungen.