In der Koalition aus CDU/CSU und SPD gebe es eine Einigung über den entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles, verlautete am Freitag in Regierungskreisen. Grundsätzlich soll auf diese Weise eine Zuwanderung ins deutsche Sozialsystem unterbunden werden, vor allem aus osteuropäischen EU-Staaten.
Nahles hatte die Änderungen bereits Ende 2015 angekündigt. Im April verteidigte sie ihren Gesetzentwurf gegen Kritik. Die Abstimmung in der Regierung dauerte nach Informationen der Zeitungen der Funke-Mediengruppe deshalb so lange, weil Innenminister Thomas de Maizière ursprünglich noch Verschärfungen verlangt hatte.
Die Gesetzespläne sehen vor, dass EU-Bürger künftig grundsätzlich von dem Programm zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen, dem sogenannten Hartz IV, und der Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wenn sie nicht in Deutschland arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben.
Erst wenn sich der Aufenthalt nach einem Zeitraum von fünf Jahren "verfestigt" hat, sollen Zuwanderer Sozialhilfe bekommen. Nahles hatte im April betont, dass von dem Gesetz nur einige wenige Menschen betroffen seien. Sie habe dieses Schlupfloch aber rechtzeitig schliessen wollen.
"Wir streben eine zügige Kabinettsbefassung an", sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums. Laut den Zeitungen soll die Ministerrunde die Pläne kommende Woche absegnen, so dass das parlamentarische Verfahren beginnen kann.
Die Arbeitsministerin reagiert damit auf ein Urteil des deutschen Bundessozialgerichts. Die Richter kamen vergangenes Jahr zu dem Schluss, dass EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezogen im Januar in Deutschland knapp 440'000 Menschen aus anderen EU-Staaten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Polnische Staatsangehörige bildeten mit rund 92'000 Leistungsbeziehern die grösste Gruppe, es folgten Italiener (71'000), Bulgaren (70'000), Rumänen (57'000) und Griechen (46 000).
Aber längst nicht alle dieser Menschen sind arbeitslos. Viele von ihnen sind Niedrigverdiener, die Lohn mit Sozialleistungen aufstocken. Auffallend hoch ist der Anteil an "Aufstockern" bei Bulgaren und Rumänen.