EFK fordert mehr Arbeitsmarktnähe bei Eingliederungsmassnahmen

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) fordert mehr Arbeitsmarktnähe bei den Wiedereingliederungsmassnahmen der Arbeitslosenversicherung. Die Programme der vorübergehenden Beschäftigung sollten jenen vorbehalten sein, denen eine längere Arbeitslosigkeit drohe.

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Bern (sda). Dies teilte die EFK am Mittwoch mit, nachdem sie zwei Wiedereingliederungsmassnahmen evaluiert hatte – die Programme der vorübergehenden Beschäftigung (PvB) und die Berufspraktika. 2013 hatten knapp 34'800 stellensuchende Personen oder ein Fünftel der registrierten Arbeitslosen an einem PvB oder einem Berufspraktikum teilgenommen. Diese Wiedereingliederungsmassnahmen kosteten die Arbeitslosenversicherung fast 190 Millionen Franken.

Bei Programmabschluss der PvB hätten fast zwei Drittel eine Stelle gefunden, bei den Praktikanten sei der Anteil sogar bei 90 Prozent gelegen. Die Wiedereingliederungsquoten seien zwar nicht direkt miteinander vergleichbar. Die Rückmeldungen zeigten aber klar, dass 80 Prozent der Praktikanten die Massnahme geschätzt hätten.

Bei den PvB hätten zwei Drittel in den Kantonen Bern, Genf und im Aargau das Programm für nützlich befunden. In den anderen untersuchten Kantonen Luzern, Schwyz, St. Gallen, Tessin und Wallis habe aber nur die Hälfte bis zu einem Drittel eine positive Rückmeldung gegeben.

Die Finanzkontrolle schliesst daraus, dass je näher die Wiedereingliederungsmassnahme im Arbeitsmarkt stattgefunden habe, desto besser sei sie von den Teilnehmenden erlebt worden. Einsätze im ersten Arbeitsmarkt sollten deshalb häufiger durchgeführt werden, fordert die EFK.

Zurückhaltung bei Ateliers gefordert

Bei den Ateliers sei demgegenüber mehr Zurückhaltung geboten. Sie hätten zwar auch ihre Berechtigung, seien jedoch teurer. Eine bessere Fokussierung auf Personen, bei denen eine Langzeitarbeitslosigkeit wahrscheinlicher sei, wäre nötig.

Zu oft hätten Teilnehmende einer PvB angegeben, dass ihnen die Massnahmenziele nicht bekannt seien, und eine zu hohe Zahl der Stellensuchenden habe kein Zeugnis bei Programmabschluss erhalten. Diese Elemente sollten von den Kantonen und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) korrigiert werden. Für die EFK bestehen zudem noch Aufsichtslücken bei den Einsätzen im ersten Arbeitsmarkt. Es gelte systematischer zu beaufsichtigen, dass die Massnahmen die Privatwirtschaft nicht konkurrenzierten.

SECO kritisiert subjektive Sicht

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kritisierte in einer Stellungnahme, dass die subjektive Sicht der Teilnehmenden zu stark berücksichtigt worden sei. Angesichts des Umfangs der eingesetzten Mittel für arbeitsmarktliche Massnahmen von ungefähr 550 Millionen Franken hätte das SECO gemäss seiner Stellungnahme ausserdem erwartet, dass sich die Evaluation auch mit einigen finanziellen Aspekten befasst hätte. Zumindest wäre es an einer Schätzung der potenziellen Einsparungen für den ALV-Fonds durch die Umsetzung der Empfehlungen interessiert gewesen.

Für den Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) macht der Bericht interessante Aussagen zur Qualität der Massnahmen aus Kundensicht. Die Ergebnisse lieferten wertvolle Verbesserungsmassnahmen für den Vollzug, insbesondere hinsichtlich der Verbesserung des Zielvereinbarungsprozesses. Andere Empfehlungen könnten aufgrund der geltenden gesetzlichen Grundlagen nur begrenzt umgesetzt werden, da das Konkurrenzverbot Programmen vorübergehender Beschäftigung nahe am ersten Arbeitsmarkt Grenzen setze.