Bern (sda). Die Unia-Sektion Schaffhausen-Zürich bietet Unternehmen eine Risikoanalyse an, mit der Subunternehmen beurteilt werden können. Konkret geht es darum, ob ein Unternehmen gegen das Arbeitsrecht verstossen hat.
Aus Sicht des VSEI widerspricht dieses Vorgehen den im Gesamtarbeitsvertrag festgelegten Aufsichts- und Kontrollkompetenzen. Diese lägen bei der Paritätischen Kommission, welche die Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen überwacht, und nicht bei einer regionalen Kommission oder einem der Sozialpartner alleine.
Der Verband habe die Unia mehrmals auf diesen Umstand hingewiesen, heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch. Von der Gewerkschaft erwartet er nun eine sofortige Einstellung der Aktivitäten der Fachstelle Risikoanalyse. Die nächste Verhandlungssitzung ist für den 7. November angesetzt.
Bereits einen Schritt weiter gegangen ist der Schweizer Baumeisterverband. Er hat letzte Woche beschlossen, ganz auf die Verhandlungen mit den Gewerkschaften zu verzichten. Der Verband wirft der Unia vor, den paritätischen Vollzug zu missbrauchen, indem diese vertrauliche Informationen für ihre Risikoanalyse verwendet.
Branchenregister als Lösung
Die Unia kann die Kritik an der angebotenen Risikoanalyse nicht nachvollziehen. Informationen über ein Unternehmen könnten nur mit dessen Einwilligung bei einer Paritätischen Kommission eingeholt werden, heisst es bei der Unia auf Anfrage.
Die Gewerkschaft erachtet den Vorwurf zwar als «fadenscheinig», will aber mit dem VSEI nach einer Lösung suchen. Einen möglichen Ausweg sieht sie in einem Branchenregister, das aufzeigt, ob sich ein Unternehmen an das Arbeitsrecht hält. Dazu würden in der nächsten Zeit Gespräche stattfinden.